Selbstständig & Gewerbe

EÜR erstellen: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung Schritt für Schritt

Einnahmen rein. Ausgaben raus. Der Rest ist dein Gewinn. Die EÜR kommt ohne Bilanz aus und hat trotzdem ein paar Eigenheiten: Es zählt, wann Geld fließt, nicht, wann die Rechnung geschrieben wird.

Gilt 2025 & 2026 12 Min. Lesezeit Stand: 08.10.2026
Kurz-Antwort

Die EÜR ermittelt den Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Sie nutzen alle, die nicht zum Bücherführen verpflichtet sind und auch keine Bücher führen, etwa Freiberufler und Gewerbetreibende unterhalb von 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn. Es zählt, wann Geld fließt. Übermittelt wird die Anlage EÜR elektronisch.

Das Wichtigste
  • Gewinn ist der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG), aber nicht einfach Geld rein minus Geld raus: Anlagegüter werden abgeschrieben, durchlaufende Posten bleiben außen vor, Grundstücke und Wertpapiere wirken erst beim Verkauf.
  • Gewerbetreibende wechseln in die Buchführung, wenn das Finanzamt ihnen mitteilt, dass sie mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn haben (§ 141 AO); zurück geht es erst, nachdem es den Wegfall festgestellt hat.
  • Maßgeblich ist der Zahlungszeitpunkt. Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die bis zu zehn Tage um den Jahreswechsel fällig und gezahlt sind, zählen zum Jahr, zu dem sie gehören (§ 11 EStG).
  • Umsatzsteuer-Zahlungen sind Betriebsausgaben, Erstattungen sind Betriebseinnahmen; mit Dauerfristverlängerung zählt die Vorauszahlung für Dezember ins Zahlungsjahr.
  • Die Anlage EÜR geht elektronisch an das Finanzamt (§ 60 Abs. 4 EStDV); eine formlose Gewinnermittlung und eine Betragsgrenze dafür gibt es nicht.

Wer darf eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen?

Die EÜR ist die einfache Form der Gewinnermittlung. Sie steht allen offen, die nicht zum Bücherführen und regelmäßigen Abschlüssen verpflichtet sind und auch keine Bücher führen (§ 4 Abs. 3 EStG). Eine solche Pflicht kann aus anderen Gesetzen kommen (§ 140 AO) oder aus dem Steuerrecht selbst (§ 141 AO).

Freiberufler fallen nicht unter § 141 AO. Sie dürfen deshalb die EÜR nutzen, müssen es aber nicht: Bilanzieren ist freiwillig möglich. Gewählt wird durch das tatsächliche Verhalten, nicht durch eine Erklärung: Wer freiwillig Bücher führt und Abschlüsse macht, verliert das Recht zur EÜR. Bei Gewerbetreibenden greift § 141 AO, sobald das Finanzamt feststellt, dass der Umsatz in einem Kalenderjahr mehr als 800.000 € oder der Gewinn eines Wirtschaftsjahres mehr als 80.000 € beträgt. Genau 800.000 € lösen nichts aus. Die Buchführungspflicht beginnt mit dem Wirtschaftsjahr, das auf die Bekanntgabe der Mitteilung folgt (§ 141 Abs. 2 AO).

Die Pflicht endet nicht automatisch, wenn du wieder unter die Grenzen fällst. Sie endet erst mit Ablauf des Wirtschaftsjahres, das auf das Jahr folgt, in dem das Finanzamt feststellt, dass die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Bis dahin geht es nicht zurück zur EÜR. Wer einen buchführungspflichtigen Betrieb im Ganzen übernimmt, ist es ab dem ersten Tag, ohne neue Mitteilung.

Buchführungspflicht für Gewerbetreibende nach § 141 AO

  1. 0 € bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € GewinnEÜR möglich

    Beide Grenzen sind nicht überschritten. Die EÜR bleibt zulässig, solange keine andere Buchführungspflicht besteht.

  2. über 800.000 € Umsatz oder über 80.000 € GewinnBuchführung nach Mitteilung

    Das Finanzamt teilt die Pflicht mit. Sie gilt ab dem folgenden Wirtschaftsjahr und endet erst, nachdem das Finanzamt den Wegfall festgestellt hat.

Wie funktioniert die EÜR in der Praxis?

Du führst eine Liste: was hereingekommen ist, was hinausgegangen ist. Die Differenz ist der Gewinn, auf den die Einkommensteuer berechnet wird. Nicht die Steuer selbst, sondern ihre Grundlage.

Ganz so einfach ist es aber nicht. Das Gesetz durchbricht das Prinzip „Geld rein minus Geld raus“ an vier Stellen (§ 4 Abs. 3 EStG).

Vier Ausnahmen vom Zahlungsprinzip

  • Durchlaufende Posten: Was du im Namen und für Rechnung eines anderen einnimmst und ausgibst, bleibt außen vor.
  • Abschreibung: Die Regeln für geringwertige Wirtschaftsgüter, den Sammelposten und die Absetzung für Abnutzung gelten auch hier. Ein Anlagegut wird nicht im Jahr der Zahlung abgezogen.
  • Nicht abnutzbare Güter: Kosten für nicht abnutzbare Güter des Anlagevermögens, für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und vergleichbare Forderungen und Rechte sowie für Grund und Boden und Gebäude des Umlaufvermögens ziehst du erst ab, wenn der Verkaufserlös zufließt oder du sie entnimmst. Wer ein Grundstück oder Wertpapiere kauft, zieht also nichts ab, erst beim Verkauf.
  • Verzeichnisse: Die Güter des Anlagevermögens und die eben genannten Güter des Umlaufvermögens gehören mit Tag der Anschaffung oder Herstellung und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse.

Die EÜR in sechs Schritten

  1. Einnahmen sammeln

    Alle Betriebseinnahmen des Jahres nach Zahlungseingang erfassen, durchlaufende Posten ausgenommen.

  2. Ausgaben zuordnen

    Alle betrieblich veranlassten Ausgaben nach Zahlungsausgang erfassen und von privaten trennen.

  3. Abschreibungen ansetzen

    Größere Anschaffungen nicht auf einmal, sondern verteilt abschreiben, soweit das Gesetz keine Sofortabschreibung erlaubt.

  4. Verzeichnisse führen

    Anlagegüter, die oben genannten Güter des Umlaufvermögens und geringwertige Güter über 250 € laufend mit Anschaffungstag und Anschaffungskosten festhalten.

  5. Anlage EÜR ausfüllen

    Einnahmen, Ausgaben und Abschreibungen in die Zeilen der Anlage übertragen.

  6. Elektronisch übermitteln

    Die Anlage EÜR zusammen mit der Steuererklärung per Datenübertragung an das Finanzamt senden.

Beispiel

Modellrechnung: Mini-EÜR einer Fotografin (Stand Oktober 2026)

  • Einzelunternehmen, Kleinunternehmerregelung, also keine Umsatzsteuer in den Beträgen.
  • Alle Beträge sind im Jahr gezahlt worden.
  • Betriebsausgaben ohne Abschreibung: Miete, Software, Fahrtkosten, Versicherung.
  • Eine Kameraausrüstung, in einem früheren Jahr gekauft, wird abgeschrieben.
Betriebseinnahmen48.000 €
Betriebsausgaben ohne Abschreibung− 9.500 €
Abschreibung (AfA)− 1.200 €
Gewinn37.300 €

Auf 37.300 € berechnet sich die Einkommensteuer, zusammen mit weiteren Einkünften. Die Abschreibung von 1.200 € zählt als Betriebsausgabe, obwohl die Kamera in einem früheren Jahr bezahlt wurde.

Was bedeutet Zufluss und Abfluss?

Eine Einnahme zählt in dem Jahr, in dem das Geld bei dir ankommt, eine Ausgabe in dem Jahr, in dem du zahlst (§ 11 EStG). Das Datum der Rechnung ist egal. Wer im Dezember eine Rechnung schreibt und im Januar bezahlt wird, hat die Einnahme im Januar. Zugeflossen ist eine Einnahme, sobald du die wirtschaftliche Verfügungsmacht darüber erlangst, in der Regel mit dem Eintritt des Leistungserfolgs oder der Möglichkeit, ihn herbeizuführen.

Das ist der große Unterschied zur Bilanz. Die Bilanz erfasst auch Forderungen und Verbindlichkeiten und vergleicht das Betriebsvermögen am Jahresende mit dem des Vorjahres (§ 4 Abs. 1 EStG). Die EÜR schaut nur auf das Konto und die Kasse.

Bei Vorauszahlungen für eine Nutzung von mehr als fünf Jahren gilt eine Sonderregel: Die Ausgabe wird gleichmäßig auf den Zeitraum verteilt (§ 11 Abs. 2 Satz 3 EStG).

Was ist die 10-Tage-Regel?

Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die kurz vor oder kurz nach dem Jahreswechsel fließen, gehören zu dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich zählen (§ 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 EStG). Das ist die Ausnahme vom Zahlungsprinzip, nicht der Grundsatz. Was „kurze Zeit“ heißt, steht nicht im Gesetz, sondern in den amtlichen Hinweisen: in der Regel bis zu zehn Tage, also vom 22. Dezember bis zum 10. Januar.

Innerhalb dieses Zeitraums muss die Zahlung fällig und auch geleistet sein. Es genügt nicht, in den zehn Tagen zu zahlen. Ob die Fälligkeit noch im alten Jahr liegt, spielt dagegen keine Rolle. Für Ausgaben gilt das entsprechend.

Typische Fälle: die Dezembermiete, die am 3. Januar überwiesen wird, oder die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Dezember.

Beispiel Umsatzsteuer für Dezember

Ohne Dauerfristverlängerung ist die Voranmeldung für Dezember am 10. Januar fällig. Wird sie am 8. Januar bezahlt, zählt die Zahlung als Betriebsausgabe des alten Jahres. Der Bundesfinanzhof hat diesen Fall am 27.06.2018 entschieden (X R 44/16).

Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Fälligkeit um einen Monat. Sie liegt dann nicht mehr im Zehn-Tage-Zeitraum, und die Zahlung gehört ins Zahlungsjahr, auch wenn sie früher geleistet wird.

Fällt der 10. Januar auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit auf den nächsten Werktag. Ins alte Jahr zählt die Zahlung dann nur, wenn sie innerhalb des Zehn-Tage-Zeitraums geleistet wurde.

Was zählt als Betriebseinnahme?

Betriebseinnahmen sind alle Zuflüsse, die durch den Betrieb veranlasst sind: Honorare, Verkaufserlöse, Provisionen. Dazu zählt auch die private Nutzung betrieblicher Gegenstände, etwa eines Firmenwagens. Sie erhöht die Einnahmen als Entnahme.

Bei der Umsatzsteuer gilt: Wer Umsatzsteuer berechnet, trägt seine Einnahmen netto ein, die vereinnahmte Umsatzsteuer und vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer gesondert als weitere Einnahmen. Kleinunternehmer tragen die Einnahmen in einer eigenen Zeile ein und rechnen ohne Umsatzsteuer. So beschreibt es die ELSTER-Anleitung zur Anlage EÜR 2025.

Was zählt als Betriebsausgabe?

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Die Voraussetzung ist der betriebliche Anlass, nicht, dass die Ausgabe unvermeidlich war.

Steuerlich gesperrt sind einige Posten, obwohl sie betrieblich sind (§ 4 Abs. 5 EStG): unangemessene Bewirtung, bestimmte Geschenke, Geldbußen und die Gewerbesteuer. Bewirtungskosten sind nur zu 70 % abziehbar. An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer und gezahlte Vorsteuer sind Betriebsausgaben und stehen in der Anlage EÜR in eigenen Zeilen.

Private Ausgaben gehören nicht in die EÜR. Wer eine Ausgabe teils privat, teils betrieblich nutzt, trennt sie nach dem betrieblichen Anteil.

Wie werden Abschreibungen in der EÜR behandelt?

Anschaffungen, die länger als ein Jahr genutzt werden, schreibst du in der Regel über ihre Nutzungsdauer ab. Statt der Zahlung zählt jedes Jahr ein Teil der Anschaffungskosten (Absetzung für Abnutzung, AfA). Nicht abnutzbare Güter wie Grundstücke wirken sich erst beim Verkauf oder bei der Entnahme aus (§ 4 Abs. 3 EStG).

Für kleine Anschaffungen gibt es Sonderwege. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € kannst du im Jahr der Anschaffung voll ansetzen. Wirtschaftsgüter von 250 € bis 1.000 € lassen sich alternativ in einem Sammelposten über fünf Jahre auflösen (je ein Fünftel pro Jahr). Verglichen werden die Anschaffungskosten ohne abziehbare Vorsteuer: Wer die Vorsteuer abziehen kann, prüft netto, wer sie nicht abziehen kann, etwa als Kleinunternehmer, prüft brutto.

Güter über 250 € gehören mit Anschaffungstag und Anschaffungskosten in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis. Bei der EÜR ist es immer zu führen, weil sich die Angaben nicht aus einer Buchführung ergeben. Fehlt es, kann eine Prüfung den Sofortabzug kippen.

Für Computerhardware und für Betriebs- und Anwendersoftware kann eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden. Es wird nicht beanstandet, wenn die Abschreibung im Jahr der Anschaffung in voller Höhe vorgenommen wird. Eine Sofortabschreibung ist das nicht: Die Abschreibung beginnt mit der Anschaffung, die Geräte gehören ins Verzeichnis, und du kannst auch eine andere Nutzungsdauer ansetzen.

Die Einzelheiten stehen im Beitrag zu GWG und Sammelposten.

Ein Jahr Nutzungsdauer: welche Geräte?

GruppeErfasst
Computerhardware (abschließende Aufzählung)Computer, Desktop-Computer, Notebook-Computer einschließlich Tablet-Computer und Geräte ohne physische Tastatur, Desktop-Thin-Clients, Workstations, Dockingstations, externe Speicher- und Datenverarbeitungsgeräte, externe Netzteile
Peripheriegeräte (Beispiele)Eingabe: Tastatur, Maus, Grafiktablett, Scanner, Kamera, Mikrofon, Headset. Speicher: Festplatte, Laufwerk, Speicherstick, Bandlaufwerk. Ausgabe: Beamer, Plotter, Lautsprecher, Monitor, Drucker
SoftwareBetriebs- und Anwendersoftware, auch Warenwirtschafts- und Unternehmensverwaltungssoftware und auf den einzelnen Nutzer abgestimmte Anwendungen
Nicht erfasstSmartphone: kein Notebook-Computer und kein Peripheriegerät, und die Aufzählung der Computerhardware ist abschließend

Stand: Oktober 2026.

Wie funktioniert die Anlage EÜR?

Die Anlage EÜR ist das amtliche Formular, in das die Zahlen der EÜR übertragen werden. Für jeden Betrieb gibt es eine eigene Anlage. Sie wird elektronisch per Datenübertragung übermittelt (§ 60 Abs. 4 EStDV). Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung verzichten, dann gilt ein amtlicher Vordruck.

Eine formlose Gewinnermittlung gibt es nicht, und auch keine Betragsgrenze, unterhalb derer sie genügen würde. Die Alternative zur elektronischen Übermittlung ist allein der amtliche Vordruck, und den gibt es nur auf Antrag bei unbilliger Härte.

Die Anlage geht zusammen mit der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt.

Häufige Fehlerquellen

  • Rechnungsdatum statt Zahlungsdatum verwendet
  • Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember trotz Dauerfristverlängerung ins alte Jahr gebucht
  • Umsatzsteuer-Zahlungen oder Erstattungen des Finanzamts nicht erfasst
  • Privates und Betriebliches auf einem Konto vermischt, Entnahmen und Einlagen nicht festgehalten
  • Anschaffungen von mehr als 800 € (ohne abziehbare Vorsteuer) komplett als Ausgabe angesetzt
  • Verzeichnis für Anlagegüter und geringwertige Güter über 250 € nicht geführt
  • Unterlagen nicht aufbewahrt: Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre, Buchungsbelege, die heute entstehen, acht Jahre, Geschäftsbriefe sechs Jahre, Beginn mit dem Schluss des Kalenderjahres (§ 147 AO)

Aufbewahren und scannen

Die Aufbewahrungsfrist läuft nicht ab, solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, deren Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Bei einer laufenden Prüfung oder einem offenen Verfahren bewahrst du die Belege also weiter auf, auch wenn die Frist vorbei ist.

Scannen ist erlaubt. Die Wiedergabe muss bei Belegen und empfangenen Briefen bildlich, bei den anderen Unterlagen inhaltlich übereinstimmen, während der ganzen Frist verfügbar sein und sich jederzeit lesbar und maschinell auswertbar machen lassen. Im Original bleiben nur Jahresabschlüsse und die Eröffnungsbilanz. Wer eine EÜR macht, darf also alles scannen.

Häufige Fragen

Kurz gefragt, kurz geantwortet.

Brauche ich ein Geschäftskonto?

Nein, § 4 Abs. 3 EStG verlangt kein eigenes Konto, und für Einzelunternehmer gibt es auch keine handelsrechtliche Pflicht dazu. Geordnet müssen die Aufzeichnungen aber sein, und jeder Beleg muss sich einzeln nachvollziehen lassen. Ein getrenntes Konto ist der praktische Weg dorthin, weil Entnahmen und Einlagen in der Anlage EÜR gesondert auftauchen.

Was ist der Unterschied zur Bilanz?

Die Bilanz vergleicht das Betriebsvermögen am Jahresende mit dem des Vorjahres und erfasst auch Forderungen und Verbindlichkeiten (§ 4 Abs. 1 EStG). Die EÜR schaut nur auf Zahlungen im Jahr (§ 4 Abs. 3 EStG).

Kann ich die EÜR selbst machen?

Ja. Die EÜR ist eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, die Anlage EÜR füllst du selbst aus und übermittelst sie elektronisch (§ 60 Abs. 4 EStDV). Wo der Einzelfall Fragen aufwirft, beantwortet das Finanzamt verbindlich.

Ab wann muss ich Bücher führen?

Gewerbetreibende, wenn das Finanzamt mitteilt, dass der Umsatz mehr als 800.000 € oder der Gewinn mehr als 80.000 € beträgt (§ 141 AO). Die Pflicht beginnt mit dem Wirtschaftsjahr nach der Mitteilung und endet nicht von selbst, sondern erst nach einer Feststellung des Finanzamts mit einem Jahr Nachlauf. Freiberufler fallen nicht unter diese Regel.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

Buchungsbelege, die heute entstehen, acht Jahre, Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre, steuerlich wichtige Geschäftsbriefe sechs Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist (§ 147 Abs. 1, 3 und 4 AO). Sie läuft nicht ab, solange die Unterlagen für eine Steuer wichtig sind, deren Festsetzungsfrist noch offen ist. Scannen ist erlaubt.

Zählt die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember ins alte Jahr?

Ohne Dauerfristverlängerung ja, wenn du sie bis zum 10. Januar zahlst, denn dann ist sie in den zehn Tagen fällig und gezahlt. Mit Dauerfristverlängerung nein: Die Fälligkeit liegt einen Monat später und damit außerhalb der zehn Tage, die Zahlung gehört ins Zahlungsjahr.

Änderungshistorie

  • 08.10.2026Beitrag erstellt (Entwurf).
  • 09.10.2026Fachliche Prüfung eingearbeitet.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte erteilt dein Finanzamt.

Sven SchillingFachlich geprüft
Fachlich geprüft von

Sven Schilling

Steuerexperte
  • Diplom-Kaufmann (FH)
  • Über 30 Jahre Erfahrung in Buchhaltung und Steuerkanzleien
  • Vorstand eines Lohnsteuerhilfevereins

Geprüft am 08.10.2026. Bei Gesetzesänderungen wird dieser Beitrag neu geprüft.

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