Wer überwiegend von zuhause arbeitet, kann pauschal 6 € pro Tag von der Steuer absetzen – ohne Nachweis, ohne separates Arbeitszimmer. Der Rechner unten zeigt dir, was konkret bei dir rauskommt.
Gib Brutto, Homeoffice-Tage und weitere Werbungskosten ein – der Rechner zeigt dir die tatsächliche Steuerersparnis. Nicht nur die Pauschale.
Alle Felder sind optional – je mehr du angibst, desto genauer das Ergebnis.
Kostenlos testen · Zahlung erst bei Abgabe
Vereinfachte Schätzung. Grenzsteuersatz näherungsweise berechnet. Keine Steuerberatung. Individuelle Ergebnisse können abweichen.
Die Tagespauschale gleicht die Mehrkosten aus, die beim Arbeiten von zuhause entstehen – Strom, Heizung, Internet. Kein Einzelnachweis nötig.
Du musst an dem jeweiligen Tag überwiegend – also mehr als 50 % deiner Arbeitszeit – im Homeoffice gearbeitet haben. Wer morgens kurz ins Büro fährt und den Nachmittag von zuhause arbeitet, verliert den Anspruch für diesen Tag. Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage zählen nicht.
Lehrerinnen und Lehrer dürfen die Pauschale auch an Schultagen ansetzen – solange die Vor- und Nachbereitung überwiegend zuhause stattfand. Das ist ein wichtiger Unterschied zu anderen Berufen: Es kommen deutlich mehr Tage zusammen als bei reinen Bürojobs.
Selbstständige setzen die Pauschale nicht als Werbungskosten an, sondern als Betriebsausgabe in Anlage G oder S. Sie mindert direkt den steuerpflichtigen Gewinn. Der Höchstbetrag von 1.260 € gilt genauso.
Jeder Ehepartner kann die Pauschale separat geltend machen – auch wenn es der gleiche Tisch oder das gleiche Zimmer ist. Pro Haushalt sind so bis zu 2.520 € Werbungskosten möglich.
Das Finanzamt setzt automatisch 1.230 € Werbungskosten an – den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Eine echte Ersparnis durch die Homeoffice-Pauschale entsteht erst, wenn alle deine Werbungskosten zusammen (Homeoffice + Pendlerpauschale + Arbeitsmittel + …) diesen Betrag übersteigen. Wer 210 Tage im Homeoffice arbeitet und zusätzlich pendelt oder Arbeitsmittel absetzt, profitiert am stärksten.
Für dasselbe Zimmer im selben Jahr gilt immer nur eine der beiden Optionen. taxtastic berechnet automatisch, was günstiger ist.
Arbeitest du hauptsächlich remote und liegt dein anteiliger Mietanteil fürs Arbeitszimmer über 1.260 € pro Jahr? Dann lohnt sich das häusliche Arbeitszimmer zu prüfen. Für alle anderen ist die Homeoffice-Pauschale die einfachere und meistens gleichwertige Lösung – ohne Nachweispflicht.
Mit taxtastic gibst du einmal die Anzahl der Tage an – alles andere passiert automatisch.
Die Homeoffice-Pauschale kommt in die Anlage N unter Werbungskosten. Du gibst die Anzahl der Homeoffice-Tage an (max. 210) – taxtastic berechnet 6 € × Tage und trägt alles in die richtigen Felder ein, inklusive Abgleich mit dem Pauschbetrag.
Selbstständige und Freiberufler tragen die Pauschale als Betriebsausgabe in der EÜR ein – in Anlage G (Gewerbebetrieb) oder Anlage S (selbstständige Arbeit). Kein manuelles Rechnen nötig.
Du kannst beide Pauschalen im selben Jahr nutzen. Bürotag = Pendlerpauschale. Homeoffice-Tag = 6 €-Pauschale. taxtastic berechnet automatisch, welche Aufteilung über das Jahr gesehen am meisten bringt.
Du kannst für jedes offene Jahr eine separate Steuererklärung einreichen – bis zu 4 Jahre rückwirkend. Für 2022 gelten noch 5 € / max. 600 €, für alle Jahre ab 2023 die volle Regel mit 1.260 €.
Nein. Die Homeoffice-Pauschale ist eine Pauschale – keine Strom- oder Heizkostenabrechnungen, keine Fotos des Homeoffice. Es empfiehlt sich aber, eine eigene Aufzeichnung der Tage zu führen (z. B. Tabelle oder Kalender), falls das Finanzamt im Einzelfall nachfragt.
Die Regelung wurde zweimal angepasst. Was für welches Jahr gilt – auf einen Blick.
Du kannst für 2022, 2023 und 2024 noch nachträglich eine Steuererklärung einreichen – sofern du das für das jeweilige Jahr noch nicht getan hast. Gerade für 2023 und 2024 mit der höheren Pauschale ist das oft deutlich mehr als erwartet. Frist: 4 Jahre rückwirkend ab dem jeweiligen Veranlagungszeitraum.
6 € pro Tag, maximal 210 Tage – das sind 1.260 € Werbungskosten pro Jahr. Diese Regelung gilt seit 2023 dauerhaft, also auch für 2024 und 2025 unverändert. Für 2022 galten noch 5 € pro Tag, maximal 120 Tage = 600 €.
Nein. Küchentisch, Wohnzimmer, Schlafzimmer – egal wo. Ein abgetrenntes Büro ist nicht erforderlich. Das ist der entscheidende Vorteil gegenüber dem häuslichen Arbeitszimmer.
Nein. Die Pauschale wird ohne Nachweise anerkannt. Du gibst nur die Anzahl der Homeoffice-Tage an. Eine eigene Aufzeichnung – zum Beispiel im Kalender oder einer Tabelle – empfiehlt sich dennoch, falls das Finanzamt im Einzelfall nachfragt.
Für einen Bürotag gilt die Pendlerpauschale (0,30 € / km für die ersten 20 km, 0,38 € / km ab km 21). Für einen reinen Homeoffice-Tag gilt die Tagespauschale von 6 €. Im selben Jahr lassen sich beide kombinieren – taxtastic berechnet automatisch, was insgesamt mehr bringt.
Das Finanzamt setzt automatisch 1.230 € Werbungskosten an – den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Eine echte Ersparnis entsteht erst, wenn alle Werbungskosten zusammen diesen Betrag übersteigen. Wer 210 Homeoffice-Tage hat (1.260 €), liegt bereits knapp darüber. Wer zusätzlich noch Pendlerpauschale, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten hat, profitiert am stärksten. Der Rechner oben zeigt dir genau, ab wann und wie viel.
2022: 5 € pro Tag, maximal 600 € Jahresbetrag. Ab 2023 (auch 2024 und 2025): 6 € pro Tag, maximal 1.260 €. Du kannst für jedes offene Jahr separat nachholen – bis zu 4 Jahre rückwirkend, sofern du für das jeweilige Jahr noch keine Erklärung eingereicht hast.
Ja. Selbstständige und Freiberufler setzen sie als Betriebsausgabe an (Anlage G oder S), nicht als Werbungskosten. Der Höchstbetrag von 1.260 € gilt genauso. Die Pauschale mindert direkt den steuerpflichtigen Gewinn.
Die Pauschale lohnt sich für fast alle – kein Nachweis, kein separates Zimmer. Das häusliche Arbeitszimmer lohnt sich nur, wenn es der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist (seit 2023 strenger geregelt) und die tatsächlichen anteiligen Raumkosten über 1.260 € pro Jahr liegen. Für dasselbe Zimmer im selben Jahr gilt immer nur eine der beiden Optionen. taxtastic berechnet automatisch, was günstiger ist.
Ohne Steuerberater: bis 31. Juli 2026. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: bis 1. März 2027. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, hat bis Ende 2029 Zeit – eine freiwillige Abgabe lohnt sich fast immer.

Du weißt jetzt, was die Homeoffice-Pauschale ist und was sie dir bringt. taxtastic trägt sie automatisch ein – inklusive aller weiteren Werbungskosten, direkt per ELSTER ans Finanzamt.
Starte kostenlos, trag deine Homeoffice-Tage ein – und sieh sofort, was du zurückbekommst.
rocket_launch Jetzt kostenlos startenKostenlos ausprobieren · Zahlung nur bei Abgabe · ELSTER-Übermittlung inklusive