Homeoffice-Pauschale 2025:6 € pro Tag, bis zu 1.260 €.
Wer überwiegend von zuhause arbeitet, kann pauschal 6 € pro Tag von der Steuer absetzen – ohne Nachweis, ohne separates Arbeitszimmer. Der Rechner unten zeigt dir, was konkret bei dir rauskommt.
- Kein Nachweis, kein separates Arbeitszimmer nötig
- Gilt für Angestellte, Selbstständige, Lehrer, Freiberufler
- Kombinierbar mit Pendlerpauschale – auch am selben Tag
- 2022, 2023, 2024 rückwirkend nachholbar
Was bekommst du konkret zurück?
Gib Brutto, Homeoffice-Tage und weitere Werbungskosten ein – der Rechner zeigt dir die tatsächliche Steuerersparnis. Nicht nur die Pauschale.
Deine Angaben
Alle Felder sind optional – je mehr du angibst, desto genauer das Ergebnis.
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Was ist die Homeoffice-Pauschale – und wer bekommt sie?
Die Tagespauschale gleicht die Mehrkosten aus, die beim Arbeiten von zuhause entstehen – Strom, Heizung, Internet. Kein Einzelnachweis nötig.
Was zählt als Homeoffice-Tag?
Du musst an dem jeweiligen Tag überwiegend – also mehr als 50 % deiner Arbeitszeit – im Homeoffice gearbeitet haben. Wer morgens kurz ins Büro fährt und den Nachmittag von zuhause arbeitet, verliert den Anspruch für diesen Tag. Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage zählen nicht.
Lehrer & Lehrerinnen
Lehrerinnen und Lehrer dürfen die Pauschale auch an Schultagen ansetzen – solange die Vor- und Nachbereitung überwiegend zuhause stattfand. Das ist ein wichtiger Unterschied zu anderen Berufen: Es kommen deutlich mehr Tage zusammen als bei reinen Bürojobs.
Freiberufler & Gewerbetreibende
Selbstständige setzen die Pauschale nicht als Werbungskosten an, sondern als Betriebsausgabe in Anlage G oder S. Sie mindert direkt den steuerpflichtigen Gewinn. Der Höchstbetrag von 1.260 € gilt genauso.
Beide Partner im Homeoffice
Jeder Ehepartner kann die Pauschale separat geltend machen – auch wenn es der gleiche Tisch oder das gleiche Zimmer ist. Pro Haushalt sind so bis zu 2.520 € Werbungskosten möglich.
Wann entsteht tatsächlich eine Steuerersparnis?
Das Finanzamt setzt automatisch 1.230 € Werbungskosten an – den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Eine echte Ersparnis durch die Homeoffice-Pauschale entsteht erst, wenn alle deine Werbungskosten zusammen (Homeoffice + Pendlerpauschale + Arbeitsmittel + …) diesen Betrag übersteigen. Wer 210 Tage im Homeoffice arbeitet und zusätzlich pendelt oder Arbeitsmittel absetzt, profitiert am stärksten.
Die meistgestellte Frage – direkt beantwortet
Für dasselbe Zimmer im selben Jahr gilt immer nur eine der beiden Optionen. taxtastic berechnet automatisch, was günstiger ist.
Faustregel
Arbeitest du hauptsächlich remote und liegt dein anteiliger Mietanteil fürs Arbeitszimmer über 1.260 € pro Jahr? Dann lohnt sich das häusliche Arbeitszimmer zu prüfen. Für alle anderen ist die Homeoffice-Pauschale die einfachere und meistens gleichwertige Lösung – ohne Nachweispflicht.
Wo trägt man die Homeoffice-Pauschale ein?
Mit taxtastic gibst du einmal die Anzahl der Tage an – alles andere passiert automatisch.
Für Angestellte: Anlage N
Die Homeoffice-Pauschale kommt in die Anlage N unter Werbungskosten. Du gibst die Anzahl der Homeoffice-Tage an (max. 210) – taxtastic berechnet 6 € × Tage und trägt alles in die richtigen Felder ein, inklusive Abgleich mit dem Pauschbetrag.
Für Selbstständige: Anlage G oder S
Selbstständige und Freiberufler tragen die Pauschale als Betriebsausgabe in der EÜR ein – in Anlage G (Gewerbebetrieb) oder Anlage S (selbstständige Arbeit). Kein manuelles Rechnen nötig.
Homeoffice & Pendlerpauschale kombinieren
Du kannst beide Pauschalen im selben Jahr nutzen. Bürotag = Pendlerpauschale. Homeoffice-Tag = 6 €-Pauschale. taxtastic berechnet automatisch, welche Aufteilung über das Jahr gesehen am meisten bringt.
2022, 2023, 2024 rückwirkend nachholen
Du kannst für jedes offene Jahr eine separate Steuererklärung einreichen – bis zu 4 Jahre rückwirkend. Für 2022 gelten noch 5 € / max. 600 €, für alle Jahre ab 2023 die volle Regel mit 1.260 €.
Abgabefristen 2025
Brauche ich Belege?
Nein. Die Homeoffice-Pauschale ist eine Pauschale – keine Strom- oder Heizkostenabrechnungen, keine Fotos des Homeoffice. Es empfiehlt sich aber, eine eigene Aufzeichnung der Tage zu führen (z. B. Tabelle oder Kalender), falls das Finanzamt im Einzelfall nachfragt.
Die Homeoffice-Pauschale im Jahresvergleich
Die Regelung wurde zweimal angepasst. Was für welches Jahr gilt – auf einen Blick.
Alte Jahre nachholen lohnt sich
Du kannst für 2022, 2023 und 2024 noch nachträglich eine Steuererklärung einreichen – sofern du das für das jeweilige Jahr noch nicht getan hast. Gerade für 2023 und 2024 mit der höheren Pauschale ist das oft deutlich mehr als erwartet. Frist: 4 Jahre rückwirkend ab dem jeweiligen Veranlagungszeitraum.
Häufige Fragen zur Homeoffice-Pauschale
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2025?
6 € pro Tag, maximal 210 Tage – das sind 1.260 € Werbungskosten pro Jahr. Diese Regelung gilt seit 2023 dauerhaft, also auch für 2024 und 2025 unverändert. Für 2022 galten noch 5 € pro Tag, maximal 120 Tage = 600 €.
Wie viele Homeoffice-Tage kann ich 2025 maximal angeben?
Höchstens 210 Tage. Mehr Tage erhöhen den Betrag nicht, der Deckel liegt bei 1.260 €.
Brauche ich ein separates Arbeitszimmer?
Nein. Küchentisch, Wohnzimmer, Schlafzimmer – egal wo. Ein abgetrenntes Büro ist nicht erforderlich. Das ist der entscheidende Vorteil gegenüber dem häuslichen Arbeitszimmer.
Muss ich Belege einreichen?
Nein. Die Pauschale wird ohne Nachweise anerkannt. Du gibst nur die Anzahl der Homeoffice-Tage an. Eine eigene Aufzeichnung – zum Beispiel im Kalender oder einer Tabelle – empfiehlt sich dennoch, falls das Finanzamt im Einzelfall nachfragt.
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale kombinieren?
Für einen Bürotag gilt die Pendlerpauschale (0,30 € / km für die ersten 20 km, 0,38 € / km ab km 21). Für einen reinen Homeoffice-Tag gilt die Tagespauschale von 6 €. Im selben Jahr lassen sich beide kombinieren – taxtastic berechnet automatisch, was insgesamt mehr bringt.
Wann entsteht tatsächlich eine Steuerersparnis?
Das Finanzamt setzt automatisch 1.230 € Werbungskosten an – den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Eine echte Ersparnis entsteht erst, wenn alle Werbungskosten zusammen diesen Betrag übersteigen. Wer 210 Homeoffice-Tage hat (1.260 €), liegt bereits knapp darüber. Wer zusätzlich noch Pendlerpauschale, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten hat, profitiert am stärksten. Der Rechner oben zeigt dir genau, ab wann und wie viel.
Was gilt für die Steuerjahre 2022, 2023 und 2024?
2022: 5 € pro Tag, maximal 600 € Jahresbetrag. Ab 2023 (auch 2024 und 2025): 6 € pro Tag, maximal 1.260 €. Du kannst für jedes offene Jahr separat nachholen – bis zu 4 Jahre rückwirkend, sofern du für das jeweilige Jahr noch keine Erklärung eingereicht hast.
Gilt die Pauschale auch für Selbstständige?
Ja. Selbstständige und Freiberufler setzen sie als Betriebsausgabe an (Anlage G oder S), nicht als Werbungskosten. Der Höchstbetrag von 1.260 € gilt genauso. Die Pauschale mindert direkt den steuerpflichtigen Gewinn.
Homeoffice-Pauschale oder häusliches Arbeitszimmer – was lohnt sich?
Die Pauschale lohnt sich für fast alle – kein Nachweis, kein separates Zimmer. Das häusliche Arbeitszimmer lohnt sich nur, wenn es der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist (seit 2023 strenger geregelt) und die tatsächlichen anteiligen Raumkosten über 1.260 € pro Jahr liegen. Für dasselbe Zimmer im selben Jahr gilt immer nur eine der beiden Optionen. taxtastic berechnet automatisch, was günstiger ist.
Bis wann muss ich die Steuererklärung 2025 einreichen?
Ohne Steuerberater: bis 31. Juli 2026. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: bis 1. März 2027. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, hat bis Ende 2029 Zeit – eine freiwillige Abgabe lohnt sich fast immer.
Fachlich geprüftSven Schilling
Steuerexperte- Diplom-Kaufmann (FH)
- Über 30 Jahre Erfahrung in Buchhaltung und Steuerkanzleien
- Vorstand eines Lohnsteuerhilfevereins
Diese Seite wurde von Sven Schilling fachlich geprüft.
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Du weißt jetzt, was die Homeoffice-Pauschale ist und was sie dir bringt. taxtastic trägt sie automatisch ein – inklusive aller weiteren Werbungskosten, direkt per ELSTER ans Finanzamt.
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