Steuererklärung als Student:in.
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Studienkosten absetzen und im Zweitstudium prüfen, ob ein Verlustvortrag möglich ist. Besonders sinnvoll, wenn deine Studienkosten höher sind als dein steuerpflichtiges Einkommen.

Verlustvortrag möglich, wenn Kosten das Einkommen übersteigen
Studiengebühren & Semesterbeiträge absetzbar
Auch ohne Einkommen oder bei pauschal versteuertem Minijob sinnvoll
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Warum die Steuererklärung im Studium so wertvoll ist

Im Zweitstudium (Master, Zweitausbildung, duales Studium nach Erstausbildung) sind Studienkosten Werbungskosten. Ein Verlustvortrag entsteht aber nur, wenn deine abzugsfähigen Kosten höher sind als dein steuerpflichtiges Einkommen – oder wenn du zum Beispiel nur einen pauschal versteuerten Minijob hast. Dann kann das Finanzamt den Verlust speichern und später mit deinem Einkommen verrechnen.

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So sicherst du dir als Student:in bares Geld

Auch ohne Einkommen kann eine Steuererklärung sinnvoll sein – besonders im Zweitstudium.

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Studiensituation angeben

Erst- oder Zweitstudium? Nebenjob, Werkstudentenjob oder Minijob? taxtastic erkennt automatisch, welche Möglichkeiten dir offenstehen.

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Studienkosten erfassen

Semesterbeiträge, Fahrtkosten, Laptop, Fachliteratur, Auslandssemester – taxtastic erfasst alle absetzbaren Kosten.

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Verlustvortrag oder Erstattung prüfen

taxtastic prüft, ob ein Verlustvortrag entsteht oder ob sich deine Kosten direkt auswirken. Entscheidend ist: Deine Studienkosten müssen höher sein als dein steuerpflichtiges Einkommen – oder dein Minijob ist pauschal versteuert.

Diese Kosten setzt du als Student:in ab

Besonders im Zweitstudium (Master, zweite Ausbildung) sind nahezu alle Studienkosten als Werbungskosten absetzbar.

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Studiengebühren & Semesterbeiträge

Semesterbeiträge, Studiengebühren, Prüfungsgebühren und Kosten für Materialien sind im Zweitstudium als Werbungskosten absetzbar.

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Laptop, Tablet & Software

Laptop, Tablet, Software und Zubehör fürs Studium können als Arbeitsmittel berücksichtigt werden. Computer und Software können unabhängig von der Höhe der Anschaffungskosten vollständig im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden.

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Fahrtkosten zur Uni

Pendlerpauschale zur Uni: 0,38€/km ab 2026 (einfache Strecke). Semesterticket alternativ in voller Höhe absetzbar.

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Auslandssemester

Studiengebühren im Ausland, Reisekosten, Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand – alles absetzbar bei studienbedingtem Auslandsaufenthalt.

So rechnet sich die Steuererklärung im Studium

Beispiel einer Masterstudentin mit Werkstudentenjob. Hier entsteht kein Verlustvortrag, weil das Einkommen höher ist als die Studienkosten – die Kosten können sich aber direkt bei der Steuer auswirken.

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Beispiel-Rechnung:
Lena, 25 Jahre
Masterstudentin, Werkstudentin 15h/Woche
Werkstudenten-Gehalt: 18.500€/Jahr
  • Semesterbeiträge: 640€
  • Laptop & Software: 1.100€
  • Fachliteratur: 280€
  • Fahrtkosten Uni (18km, 180 Tage): 1.231€
  • Lernmaterialien & Kopien: 150€
Mögliche Erstattung: 890€

Warum Studenten taxtastic nutzen

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Verlustvortrag prüfen

Studienkosten im Zweitstudium erfassen und prüfen, ob daraus ein Verlustvortrag für den Berufseinstieg entsteht.

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Fertig in 15 Minuten

Wenige, einfache Fragen. Perfekt für Studenten, die wenig Zeit haben.

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Studenten-Steuer-Tipps

taxtastic zeigt dir genau, welche Kosten du absetzen kannst – auch Dinge, an die du nicht gedacht hast.

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Vor dem Absenden wird deine Erklärung auf Fehler überprüft.

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Direkte, sichere Übermittlung ans Finanzamt.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstudium? expand_more

Im Erststudium (Bachelor ohne vorherige Ausbildung) sind Kosten nur als Sonderausgaben absetzbar (max. 6.000€/Jahr, kein Verlustvortrag). Im Zweitstudium (Master, zweite Ausbildung, duales Studium nach Erstausbildung) sind Studienkosten Werbungskosten – unbegrenzt und mit Verlustvortrag.

Lohnt sich eine Steuererklärung ohne Einkommen? expand_more

Im Zweitstudium: Ja. Wenn du keine steuerpflichtigen Einkünfte hast, können deine Studienkosten einen Verlust ergeben. Das Finanzamt kann diesen Verlust speichern und später mit deinem Einkommen verrechnen.

Wann wirkt sich ein Verlustvortrag nicht aus? expand_more

Ein Verlustvortrag entsteht nicht automatisch. Wenn deine steuerpflichtigen Einkünfte im Jahr höher sind als deine absetzbaren Studienkosten, bleibt nach Verrechnung kein Verlust übrig. Beispiel: Hast du einen Studentenjob mit Lohnsteuerabzugsmerkmalen und dein Einkommen liegt über deinen Studienkosten, wirken sich die Kosten nicht als Verlustvortrag aus.

Was ist ein Verlustvortrag? expand_more

Wenn deine Werbungskosten (z.B. Studienkosten im Master) höher sind als dein steuerpflichtiges Einkommen, entsteht ein Verlust. Das Finanzamt merkt sich diesen Betrag und verrechnet ihn mit zukünftigem Einkommen – du zahlst dann später weniger Steuern.

Kann ich als Werkstudent:in direkt eine Erstattung bekommen? expand_more

Ja, wenn bei deinem Werkstudentenjob Lohnsteuer einbehalten wurde, können sich deine Studienkosten direkt auswirken. Ein Verlustvortrag entsteht aber nur, wenn deine absetzbaren Kosten höher sind als dein steuerpflichtiges Einkommen.

Was gilt bei einem Minijob? expand_more

Bei einem pauschal versteuerten Minijob zählt der Arbeitslohn normalerweise nicht in deiner Einkommensteuererklärung. Dann können Studienkosten im Zweitstudium eher zu einem Verlustvortrag führen. Wird der Minijob dagegen über deine Lohnsteuerabzugsmerkmale abgerechnet, wird er wie anderes Arbeitnehmereinkommen berücksichtigt.

Sind Kosten für das Erststudium (Bachelor) gar nicht absetzbar? expand_more

Doch, aber nur als Sonderausgaben (max. 6.000€/Jahr). Das hilft nur, wenn du im selben Jahr auch steuerpflichtiges Einkommen hast. Ein Verlustvortrag ist beim Erststudium leider nicht möglich.

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  • Verlustvortrag automatisch geprüft
  • Studienkosten als Werbungskosten
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*Ein Verlustvortrag entsteht nur, wenn deine abzugsfähigen Studienkosten höher sind als deine steuerpflichtigen Einkünfte oder wenn dein Arbeitslohn, zum Beispiel aus einem Minijob, pauschal versteuert wurde. Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt von deinem Steuerfall ab.