Warum die Steuererklärung im Studium so wertvoll ist
Im Zweitstudium (Master, Zweitausbildung, duales Studium nach Erstausbildung) sind Studienkosten Werbungskosten. Ein Verlustvortrag entsteht aber nur, wenn deine abzugsfähigen Kosten höher sind als dein steuerpflichtiges Einkommen – oder wenn du zum Beispiel nur einen pauschal versteuerten Minijob hast. Dann kann das Finanzamt den Verlust speichern und später mit deinem Einkommen verrechnen.
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Zweitstudium (Master)
So sicherst du dir als Student:in bares Geld
Auch ohne Einkommen kann eine Steuererklärung sinnvoll sein – besonders im Zweitstudium.
Studiensituation angeben
Erst- oder Zweitstudium? Nebenjob, Werkstudentenjob oder Minijob? taxtastic erkennt automatisch, welche Möglichkeiten dir offenstehen.
Studienkosten erfassen
Semesterbeiträge, Fahrtkosten, Laptop, Fachliteratur, Auslandssemester – taxtastic erfasst alle absetzbaren Kosten.
Verlustvortrag oder Erstattung prüfen
taxtastic prüft, ob ein Verlustvortrag entsteht oder ob sich deine Kosten direkt auswirken. Entscheidend ist: Deine Studienkosten müssen höher sein als dein steuerpflichtiges Einkommen – oder dein Minijob ist pauschal versteuert.
Diese Kosten setzt du als Student:in ab
Besonders im Zweitstudium (Master, zweite Ausbildung) sind nahezu alle Studienkosten als Werbungskosten absetzbar.
Studiengebühren & Semesterbeiträge
Semesterbeiträge, Studiengebühren, Prüfungsgebühren und Kosten für Materialien sind im Zweitstudium als Werbungskosten absetzbar.
Laptop, Tablet & Software
Laptop, Tablet, Software und Zubehör fürs Studium können als Arbeitsmittel berücksichtigt werden. Computer und Software können unabhängig von der Höhe der Anschaffungskosten vollständig im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden.
Fahrtkosten zur Uni
Pendlerpauschale zur Uni: 0,38€/km ab 2026 (einfache Strecke). Semesterticket alternativ in voller Höhe absetzbar.
Auslandssemester
Studiengebühren im Ausland, Reisekosten, Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand – alles absetzbar bei studienbedingtem Auslandsaufenthalt.
So rechnet sich die Steuererklärung im Studium
Beispiel einer Masterstudentin mit Werkstudentenjob. Hier entsteht kein Verlustvortrag, weil das Einkommen höher ist als die Studienkosten – die Kosten können sich aber direkt bei der Steuer auswirken.

- Semesterbeiträge: 640€
- Laptop & Software: 1.100€
- Fachliteratur: 280€
- Fahrtkosten Uni (18km, 180 Tage): 1.231€
- Lernmaterialien & Kopien: 150€
Warum Studenten taxtastic nutzen
Verlustvortrag prüfen
Studienkosten im Zweitstudium erfassen und prüfen, ob daraus ein Verlustvortrag für den Berufseinstieg entsteht.
Fertig in 15 Minuten
Wenige, einfache Fragen. Perfekt für Studenten, die wenig Zeit haben.
Studenten-Steuer-Tipps
taxtastic zeigt dir genau, welche Kosten du absetzen kannst – auch Dinge, an die du nicht gedacht hast.
Automatische Prüfung
Vor dem Absenden wird deine Erklärung auf Fehler überprüft.
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Häufig gestellte Fragen
Im Erststudium (Bachelor ohne vorherige Ausbildung) sind Kosten nur als Sonderausgaben absetzbar (max. 6.000€/Jahr, kein Verlustvortrag). Im Zweitstudium (Master, zweite Ausbildung, duales Studium nach Erstausbildung) sind Studienkosten Werbungskosten – unbegrenzt und mit Verlustvortrag.
Im Zweitstudium: Ja. Wenn du keine steuerpflichtigen Einkünfte hast, können deine Studienkosten einen Verlust ergeben. Das Finanzamt kann diesen Verlust speichern und später mit deinem Einkommen verrechnen.
Ein Verlustvortrag entsteht nicht automatisch. Wenn deine steuerpflichtigen Einkünfte im Jahr höher sind als deine absetzbaren Studienkosten, bleibt nach Verrechnung kein Verlust übrig. Beispiel: Hast du einen Studentenjob mit Lohnsteuerabzugsmerkmalen und dein Einkommen liegt über deinen Studienkosten, wirken sich die Kosten nicht als Verlustvortrag aus.
Wenn deine Werbungskosten (z.B. Studienkosten im Master) höher sind als dein steuerpflichtiges Einkommen, entsteht ein Verlust. Das Finanzamt merkt sich diesen Betrag und verrechnet ihn mit zukünftigem Einkommen – du zahlst dann später weniger Steuern.
Ja, wenn bei deinem Werkstudentenjob Lohnsteuer einbehalten wurde, können sich deine Studienkosten direkt auswirken. Ein Verlustvortrag entsteht aber nur, wenn deine absetzbaren Kosten höher sind als dein steuerpflichtiges Einkommen.
Bei einem pauschal versteuerten Minijob zählt der Arbeitslohn normalerweise nicht in deiner Einkommensteuererklärung. Dann können Studienkosten im Zweitstudium eher zu einem Verlustvortrag führen. Wird der Minijob dagegen über deine Lohnsteuerabzugsmerkmale abgerechnet, wird er wie anderes Arbeitnehmereinkommen berücksichtigt.
Doch, aber nur als Sonderausgaben (max. 6.000€/Jahr). Das hilft nur, wenn du im selben Jahr auch steuerpflichtiges Einkommen hast. Ein Verlustvortrag ist beim Erststudium leider nicht möglich.
Studentenfreundliche Preise
- Verlustvortrag automatisch geprüft
- Studienkosten als Werbungskosten
- Fahrtkosten & Semesterticket
- Nebenjob, Werkstudent & Minijob berücksichtigt
- ELSTER-Übermittlung inklusive
*Ein Verlustvortrag entsteht nur, wenn deine abzugsfähigen Studienkosten höher sind als deine steuerpflichtigen Einkünfte oder wenn dein Arbeitslohn, zum Beispiel aus einem Minijob, pauschal versteuert wurde. Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt von deinem Steuerfall ab.
