Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland —verstehen und abgeben.
Wohnsitz im Ausland, Einkommen aus Deutschland. Was du abgeben musst, was abzugsfähig bleibt — und wann ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Frage kommt.
Was bedeutet beschränkt steuerpflichtig überhaupt?
Das deutsche Steuerrecht kennt zwei Varianten. Welche für dich gilt, hängt allein vom Wohnsitz ab.
Beschränkt steuerpflichtig
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Ausland
- Steuerpflichtig nur auf inländische Einkünfte (§ 49 EStG)
- Formular: ESt 1 C
- Grundfreibetrag: nicht automatisch
- Ehegattensplitting: nicht automatisch
- Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 4 EStG
Unbeschränkt steuerpflichtig
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Deutschland
- Steuerpflichtig auf das gesamte Welteinkommen
- Formular: ESt 1 A
- Grundfreibetrag 2026: 12.348 €
- Ehegattensplitting: inklusive
- Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1 EStG
Der entscheidende Unterschied
Bei beschränkter Steuerpflicht interessiert das deutsche Finanzamt nur, was aus Deutschland kommt. Alles, was du außerhalb Deutschlands verdienst, bleibt außen vor. Die Einschränkung: Viele Steuervergünstigungen — Grundfreibetrag, Ehegattensplitting, Kinderfreibeträge — gelten standardmäßig nicht. Das lässt sich auf Antrag ändern.
Nur deutsche Einkünfte werden besteuert
Besteuert wird ausschließlich, was in § 49 EStG aufgezählt ist und einen klaren Bezug zu Deutschland hat. Steht eine Einkunft nicht auf der Liste, bleibt sie in Deutschland steuerfrei.
Gewinne aus Betrieb
- Land- & Forstwirtschaft auf deutschen Flächen
- Gewerbe mit Betriebsstätte in Deutschland
- Auftritte von Künstlern & Sportlern in Deutschland
- Verkauf deutschen Grundbesitzes
- Selbständige Arbeit, im Inland ausgeübt
Lohn, Kapital & Miete
- Arbeitslohn für Arbeit in Deutschland
- Geschäftsführer deutscher Gesellschaften
- Dividenden & Zinsen aus deutscher Quelle
- Miete & Verkauf deutscher Immobilien
Sonstige Einkünfte
- Renten deutscher Zahlstellen
- Verkauf deutscher Grundstücke
- Altersvorsorge & Pensionsfonds
- Beteiligung an deutscher Personengesellschaft
Die Faustregel
Gibt es einen deutschen Bezug — Arbeitsort, Immobilie, Zahlstelle, Betriebsstätte —, wird die Einkunft in Deutschland versteuert. Fehlt dieser Bezug oder steht die Einkunft nicht in § 49 EStG, bleibt sie hier steuerfrei.
Frankreich, Österreich, Schweiz — drei Regeln im Vergleich
Wer nahe der Grenze wohnt und im Nachbarland arbeitet, versteuert seinen Arbeitslohn im Wohnsitzland. Die Voraussetzungen und der Steuerabzug unterscheiden sich je Land. (Gilt nur für Arbeitslohn — nicht für selbständige Arbeit, Renten oder andere Einkünfte.)
Frankreich
Grenzgängerregel im ÜberblickGrenzzone
bis 20 km ¹
Rückkehr an den Wohnsitz
i. d. R. arbeitstäglich
Regel entfällt
außerhalb der Zone / keine tägliche Rückkehr
Besteuert im
Wohnsitzland
Steuerabzug im Arbeitsland
nein
Österreich
Grenzgängerregel im ÜberblickGrenzzone
30 km beiderseits
Rückkehr an den Wohnsitz
Pendeln nicht mehr zwingend
Regel entfällt
45 Tage außerhalb der Zone bzw. 20 %
Besteuert im
Wohnsitzland ²
Steuerabzug im Arbeitsland
nein
Schweiz
Grenzgängerregel im ÜberblickGrenzzone
keine km-Grenze
Rückkehr an den Wohnsitz
regelmäßig
Regel entfällt
60 Nichtrückkehrtagen
Besteuert im
Wohnsitzland
Steuerabzug im Arbeitsland
bis 4,5 % ³
¹ 30 km für Arbeitnehmer, die in den französischen Grenzdepartements ansässig sind. ² Im öffentlichen Dienst besteuert das Land, das den Lohn zahlt. ³ Quellensteuer der Schweiz, im Wohnsitzland anrechenbar — mit Ansässigkeitsbescheinigung.
Der Unterschied beim Geld
Bei Frankreich und Österreich zieht das Arbeitsland keine Steuer ab — der Lohn wird allein im Wohnsitzland besteuert (bei Frankreich fließt nur eine Ausgleichszahlung von 1,5 % zwischen den Staaten, die dich nicht betrifft). Allein die Schweiz behält bis zu 4,5 % Quellensteuer ein. Wer in Deutschland wohnt, bekommt sie auf die Einkommensteuer angerechnet.
Dafür brauchst du eine amtliche Bescheinigung deines Finanzamts über deinen Wohnsitz – ohne sie ist der Abzug nicht auf 4,5 % begrenzt.
Und eine Grenze: Kehrst du an mehr als 60 Arbeitstagen im Jahr wegen deiner Arbeit nicht nach Hause zurück, gilt die Grenzgängerregelung für dich nicht mehr.
Grenzgänger? Deine Steuererklärung — ohne Formularchaos.
taxtastic führt dich Schritt für Schritt durch die Einkommensteuererklärung, Anrechnung der Quellensteuer und direkte Übermittlung per ELSTER.
Jetzt kostenlos starten