Wohnsitz im Ausland, Einkommen aus Deutschland. Was du abgeben musst, was abzugsfähig bleibt — und wann ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht dich besser stellt.
Das deutsche Steuerrecht kennt zwei Varianten. Welche für dich gilt, hängt allein vom Wohnsitz ab.
Besteuert wird ausschließlich, was in § 49 EStG aufgezählt ist und einen klaren Bezug zu Deutschland hat. Steht eine Einkunft nicht auf der Liste, bleibt sie in Deutschland steuerfrei.
Wer nahe der Grenze wohnt und im Nachbarland arbeitet, versteuert seinen Arbeitslohn im Wohnsitzland. Die Voraussetzungen und der Steuerabzug unterscheiden sich je Land. (Gilt nur für Arbeitslohn — nicht für selbständige Arbeit, Renten oder andere Einkünfte.)
¹ 30 km für Arbeitnehmer, die in den französischen Grenzdepartements ansässig sind. ² Im öffentlichen Dienst besteuert das Land, das den Lohn zahlt. ³ Quellensteuer der Schweiz, im Wohnsitzland anrechenbar — mit Ansässigkeitsbescheinigung.
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