Wohnsitz im Ausland, Einkommen aus Deutschland. Was du abgeben musst, was abzugsfähig bleibt — und wann ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht dich besser stellt.
Das deutsche Steuerrecht kennt zwei Varianten. Welche für dich gilt, hängt allein vom Wohnsitz ab.
Bei beschränkter Steuerpflicht interessiert das deutsche Finanzamt nur, was aus Deutschland kommt. Alles, was du außerhalb Deutschlands verdienst, bleibt außen vor. Die Einschränkung: Viele Steuervergünstigungen — Grundfreibetrag, Ehegattensplitting, Kinderfreibeträge — gelten standardmäßig nicht. Das lässt sich auf Antrag ändern.
Besteuert wird ausschließlich, was in § 49 EStG aufgezählt ist und einen klaren Bezug zu Deutschland hat. Steht eine Einkunft nicht auf der Liste, bleibt sie in Deutschland steuerfrei.
Gibt es einen deutschen Bezug — Arbeitsort, Immobilie, Zahlstelle, Betriebsstätte —, wird die Einkunft in Deutschland versteuert. Fehlt dieser Bezug oder steht die Einkunft nicht in § 49 EStG, bleibt sie hier steuerfrei.
Wer nahe der Grenze wohnt und im Nachbarland arbeitet, versteuert seinen Arbeitslohn im Wohnsitzland. Die Voraussetzungen und der Steuerabzug unterscheiden sich je Land. (Gilt nur für Arbeitslohn — nicht für selbständige Arbeit, Renten oder andere Einkünfte.)
Grenzgängerregel im Überblick
bis 20 km ¹
i. d. R. arbeitstäglich
außerhalb der Zone / keine tägliche Rückkehr
Wohnsitzland
nein
Grenzgängerregel im Überblick
30 km beiderseits
Pendeln nicht mehr zwingend
45 Tage außerhalb der Zone bzw. 20 %
Wohnsitzland ²
nein
Grenzgängerregel im Überblick
keine km-Grenze
regelmäßig
60 Nichtrückkehrtagen
Wohnsitzland
bis 4,5 % ³
¹ 30 km für Arbeitnehmer, die in den französischen Grenzdepartements ansässig sind.
² Im öffentlichen Dienst besteuert das Land, das den Lohn zahlt.
³ Quellensteuer der Schweiz, im Wohnsitzland anrechenbar — mit Ansässigkeitsbescheinigung.
Bei Frankreich und Österreich zieht das Arbeitsland keine Steuer ab — der Lohn wird allein im Wohnsitzland besteuert (bei Frankreich fließt nur eine Ausgleichszahlung von 1,5 % zwischen den Staaten, die dich nicht betrifft). Allein die Schweiz behält bis zu 4,5 % Quellensteuer ein. Wer in Deutschland wohnt, bekommt sie auf die Einkommensteuer angerechnet; wer in der Schweiz wohnt, dessen Bruttolohn wird für die Berechnung um ein Fünftel gesenkt.
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