Stand 2026 · Rechenweg nach amtlichem Programmablaufplan

Brutto-Netto-Rechner 2026So viel bleibt wirklich.

Gehalt eintippen, Netto sehen. Mit Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und allen Sozialabgaben für 2026. Auch rückwärts: Netto rein, Brutto raus.

Ergebnis sofort, ohne AnmeldungEingaben bleiben in deinem BrowserFachlich geprüft von Sven Schilling
€
Steuerklasse
Ledig, geschieden oder dauernd getrennt lebend.
Über dich
KinderFür Pflege und Kinderfreibetrag
0
BundeslandFür Kirchen- und Pflegesatz
Kirchensteuer8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %
GeburtsjahrFür Pflege und Altersentlastung
Job und Versicherung
Krankenversicherung
Zusatzbeitrag deiner KrankenkasseDurchschnitt 2026: 2,9 %
Beitrag Kranken- und PflegeversicherungMonatsbeitrag für die Basisabsicherung, steht in der Beitragsbescheinigung
Von der Rentenversicherung befreitNur wenn du die Befreiung beantragt hast
Mehr Angaben
Am 1. Januar geborenZählt für den Altersentlastungsbetrag
Freibetrag in deinen SteuermerkmalenJahresbetrag, den das Finanzamt eingetragen hat
KinderfreibeträgeZähler laut Lohnabrechnung, z. B. 0,5 oder 1,0
LIVEDein Netto im Monat2.605,50€aus 4.000,00 € bruttoSteuerklasse I · gesetzlich versichert
NettoSteuernSozialabgaben
Das zahlt dein Arbeitgeber dazuArbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
Netto ist nicht das letzte Wort.

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung. Mit der Steuererklärung rechnet das Finanzamt genau ab, mit deinen Fahrtkosten, Arbeitsmitteln oder Homeoffice-Tagen. Hast du zu viel gezahlt, bekommst du es zurück.

Steuererklärung kostenlos startenDu zahlst erst, wenn du abgibst.

Unverbindliche Berechnung für laufenden Arbeitslohn 2026 nach dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums und den Rechengrößen der Sozialversicherung 2026. Nicht berücksichtigt: Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, geldwerte Vorteile, Faktorverfahren, Umlagen U1/U2. Keine Steuerberatung.

Gehaltsplus-CheckWas von einer Erhöhung ankommt
+ 100 € brutto

Netto je SteuerklasseTippe eine Klasse an, um sie zu übernehmen

Die Steuerklasse verteilt nur den Abzug über das Jahr. Was du am Ende wirklich zahlst, ergibt sich aus der Steuererklärung.

So rechnet der Rechner

Von 4.000 € brutto zu 2.605,50 € netto

Vom Bruttogehalt gehen zwei Blöcke ab: die Sozialabgaben für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und die Steuern. Die Sozialabgaben teilen sich Arbeitgeber und Beschäftigte, die Lohnsteuer behält der Arbeitgeber ein und gibt sie ans Finanzamt weiter.

Wichtig für die Reihenfolge: Die Lohnsteuer wird nicht vom vollen Brutto berechnet. Vorher zieht das Gesetz Freibeträge und eine Vorsorgepauschale für deine Versicherungsbeiträge ab. Deshalb zahlt bei 4.000 € brutto niemand 4.000 € mal Steuersatz.

Bruttogehalt4.000,00 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %)− 350,00 €
Pflegeversicherung (1,8 % + 0,6 % kinderlos)− 96,00 €
Rentenversicherung (9,3 %)− 372,00 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)− 52,00 €
Lohnsteuer (Klasse I)− 524,50 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Netto im Monat2.605,50 €
Beispiel: Steuerklasse I, kinderlos, 36 Jahre, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit 2,9 % Zusatzbeitrag. Dein Arbeitgeber zahlt zusätzlich 852,00 € Abgaben, der Job kostet ihn also 4.852,00 € im Monat.
Abzüge 2026 auf einen Blick

Was von deinem Brutto abgeht

Diese Sätze und Grenzen stecken 2026 im Rechner. Die Beitragsbemessungsgrenze ist das Monatsbrutto, bis zu dem Beiträge berechnet werden. Was darüber liegt, bleibt beitragsfrei.

Krankenversicherung

14,6 % + Zusatzbeitrag

Arbeitgeber und du zahlen je die Hälfte, auch vom Zusatzbeitrag deiner Kasse. Der liegt 2026 im Schnitt bei 2,9 %.

Dein Anteil
7,3 % + ½ Zusatzbeitrag
Bis zu einem Monatsbrutto von
5.812,50 €

Pflegeversicherung

3,6 % gesamt

Ohne Kinder zahlst du ab dem Monat nach deinem 23. Geburtstag 0,6 Prozentpunkte mehr. Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt dein Anteil um je 0,25 Punkte, bis zum fünften Kind.

Dein Anteil
1,8 % (Sachsen 2,3 %)
Zuschlag ohne Kinder
+ 0,6 %
Bis zu einem Monatsbrutto von
5.812,50 €

Rentenversicherung

18,6 % gesamt

Je zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber. Über der Grenze bleibt der Beitrag gleich.

Dein Anteil
9,3 %
Bis zu einem Monatsbrutto von
8.450,00 €

Arbeitslosenversicherung

2,6 % gesamt

Ebenfalls hälftig geteilt, mit derselben Grenze wie die Rente.

Dein Anteil
1,3 %
Bis zu einem Monatsbrutto von
8.450,00 €

Lohnsteuer

0 bis 45 % progressiv

Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen. Bis zum Grundfreibetrag bleibt dein Einkommen steuerfrei, darüber wächst der Satz Schritt für Schritt.

Grundfreibetrag 2026
12.348 € im Jahr
Spitzensteuersatz
42 % / 45 %

Soli und Kirchensteuer

5,5 % und 8 bis 9 %

Beide hängen an der Lohnsteuer. Den Soli zahlen nur Spitzenverdienende: Er fällt erst an, wenn die Lohnsteuer im Jahr über 20.350 € liegt (Klasse III: 40.700 €). Hast du Kinder, zählt dafür die Lohnsteuer, die sich mit den Kinderfreibeträgen ergibt – die Grenze ist dann später erreicht.

Kirchensteuer Bayern, Baden-Württemberg
8 % der Lohnsteuer
Übrige Bundesländer
9 % der Lohnsteuer
Netto-Tabelle 2026

Wie viel Netto bei welchem Brutto?

Die häufigsten Monatsgehälter auf einen Blick, jeweils für die Steuerklassen I, III, IV und V. Für deinen genauen Fall nimm den Rechner oben.

Netto pro Monat 2026 nach Bruttogehalt und Steuerklasse
Brutto / MonatKlasse IKlasse IIIKlasse IVKlasse V
1.500 €1.210,58 €1.219,83 €1.210,58 €1.067,00 €
2.000 €1.476,84 €1.565,00 €1.476,84 €1.267,00 €
2.500 €1.768,92 €1.956,25 €1.768,92 €1.490,59 €
3.000 €2.054,42 €2.312,17 €2.054,42 €1.721,84 €
3.500 €2.333,25 €2.628,59 €2.333,25 €1.959,42 €
4.000 €2.605,50 €2.928,17 €2.605,50 €2.185,09 €
4.500 €2.871,09 €3.221,09 €2.871,09 €2.408,67 €
5.000 €3.130,09 €3.510,67 €3.130,09 €2.632,17 €
5.500 €3.382,50 €3.796,92 €3.382,50 €2.855,75 €
6.000 €3.641,58 €4.095,25 €3.641,58 €3.091,66 €
7.000 €4.179,58 €4.730,41 €4.179,58 €3.567,94 €
8.000 €4.679,96 €5.348,58 €4.679,96 €4.035,70 €
10.000 €5.711,97 €6.647,21 €5.711,97 €5.071,25 €
Gerechnet mit 2,90 % Zusatzbeitrag und ohne Kinder (Pflege-Zuschlag). Dein Zusatzbeitrag hängt von deiner Krankenkasse ab, im Rechner kannst du ihn einstellen. Weitere Annahmen: Geburtsjahr 1990, keine Kirchensteuer, Berlin. Bis 2.000 € brutto gelten die verringerten Beiträge im Übergangsbereich (Midijob). Klasse IV ohne Faktor.
Steuerklassen erklärt

Welche Steuerklasse passt zu dir?

Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Sie ändert nicht, wie viel Steuer du im Jahr insgesamt schuldest. Das klärt die Steuererklärung.

I

Ledig

Für Ledige, Geschiedene und dauernd getrennt Lebende. Auch für Verheiratete, deren Partner:in im Ausland lebt und nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Lebt sie oder er in der EU oder im EWR, könnt ihr beantragen, dass sie oder er trotzdem so behandelt wird – dann ist Klasse III möglich.

II

Alleinerziehend

Wie Klasse I, zusätzlich mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 € im Jahr. Den Antrag stellst du beim Finanzamt.

III

Verheiratet, mehr Gehalt

Für die Person mit dem deutlich höheren Gehalt, wenn die Partnerin oder der Partner Klasse V hat oder kein Gehalt bezieht. Der monatliche Abzug ist am niedrigsten.

IV

Verheiratet, ähnliches Gehalt

Standard für Ehe- und eingetragene Lebenspartner. Beide werden wie in Klasse I besteuert. Mit dem Faktorverfahren lässt sich der Abzug genauer verteilen.

V

Verheiratet, weniger Gehalt

Gegenstück zu Klasse III. Der Abzug ist hoch, weil die Freibeträge beim Partner in Klasse III liegen. Wenn ihr III/V wählt und beide Arbeitslohn bezieht, müsst ihr eine Steuererklärung abgeben. Dasselbe gilt, wenn eine:r Klasse VI hat oder wenn ihr in Klasse IV mit Faktor seid.

VI

Zweit- oder Nebenjob

Für jedes weitere Arbeitsverhältnis neben dem Hauptjob. Hier gibt es keine Freibeträge, deshalb fällt die Lohnsteuer am höchsten aus.

Verheiratet? Im Konto rechnet ihr zu zweit.

Was 2026 neu ist

Die Werte, die sich 2026 geändert haben

Mehr Grundfreibetrag senkt die Lohnsteuer ein wenig. Höhere Beitragsgrenzen bedeuten für gut Verdienende höhere Sozialabgaben. Alles ist im Rechner eingerechnet.

Grundfreibetrag12.348 €+ 252 € zu 2025
Kinderfreibetrag gesamt9.756 €+ 156 € zu 2025
Soli-Freigrenze20.350 €+ 400 € zu 2025
Ø Zusatzbeitrag Krankenkasse2,9 %+ 0,4 Punkte zu 2025
Grenze Kranken- und Pflegeversicherung5.812,50 €+ 300 € im Monat
Grenze Renten- und Arbeitslosenversicherung8.450 €+ 400 € im Monat
Minijob-Grenze603 €+ 47 € im Monat
Gesetzlicher Mindestlohn13,90 €+ 1,08 € je Stunde
Sonderfälle

Minijob, Midijob, Beamte und mehr

Nicht jedes Gehalt wird gleich abgerechnet. Diese Fälle deckt der Rechner ab.

Minijob bis 603 €

In der Regel keine Lohnsteuer auf deiner Abrechnung, die zahlt der Arbeitgeber pauschal. Du zahlst 3,6 % in die Rentenversicherung. Im Privathaushalt sind es 13,6 %, weil dein Arbeitgeber dort nur 5 % übernimmt. Das gilt ab 175 € im Monat. Verdienst du weniger, wird trotzdem mit 175 € gerechnet und dein Anteil ist höher – bei 100 € sind es 17,55 €. Du kannst dich auf Antrag befreien lassen – die Entscheidung gilt dann für alle deine Minijobs und bleibt für die Dauer der Beschäftigung bestehen.

Midijob 603,01 bis 2.000 €

Im Übergangsbereich zahlst du verringerte Sozialabgaben. Sie steigen gleitend bis 2.000 €, danach gilt der volle Satz. Der Rechner rechnet das automatisch.

Beamtinnen und Beamte

Keine Renten- und Arbeitslosenversicherung, dafür private Krankenversicherung mit Beihilfe. Wähl im Rechner „Beamt:in“ und trag deinen Monatsbeitrag ein.

Privat versichert

Dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte deines Beitrags, höchstens 613,22 € im Monat (Sachsen 584,15 €). Für die Lohnsteuer zählt dein Beitrag für die Basisabsicherung, vermindert um den Zuschuss deines Arbeitgebers.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Einmalzahlungen werden anders besteuert als das laufende Gehalt. Sie sind im Rechner nicht enthalten. Was zu viel einbehalten wurde, gleicht die Steuererklärung aus.

Ab 64 Jahren

Wer bis zum 1.1.1962 geboren ist, bekommt 2026 einen Altersentlastungsbetrag. Wie hoch er ist, hängt davon ab, wann du 64 geworden bist – er sinkt von Jahrgang zu Jahrgang und bleibt danach gleich. Trag dein Geburtsjahr ein, der Rechner berücksichtigt ihn dann.

Nach dem Netto

Dein Netto ist eine Zwischenrechnung

Die Lohnsteuer auf deiner Abrechnung ist eine Schätzung, die mit Pauschalen arbeitet. Für Arbeitskosten setzt sie nur 1.230 € im Jahr an. Fährst du weit zur Arbeit, arbeitest du im Homeoffice oder kaufst du Arbeitsmittel selbst, kann deine tatsächliche Steuer niedriger liegen.

Das holt die Steuererklärung nach. Mit taxtastic beantwortest du einfache Fragen und schickst alles per ELSTER ans Finanzamt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner

Wie rechne ich Brutto in Netto um?

Vom Bruttogehalt gehen die Sozialabgaben ab, also dein Anteil an Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, und die Steuern: Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Was übrig bleibt, ist dein Netto. Die Lohnsteuer folgt dabei einem festen Rechenweg, den das Bundesfinanzministerium jedes Jahr als Programmablaufplan veröffentlicht. Genau diesen Rechenweg nutzt der Rechner.

Wie viel Netto bleibt von 4.000 € brutto?

In Steuerklasse I, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer bleiben 2026 bei gesetzlicher Krankenversicherung mit 2,9 % Zusatzbeitrag 2.605,50 € netto im Monat. Mit Kindern, Kirchensteuer oder in einer anderen Steuerklasse ändert sich der Betrag. Im Rechner siehst du deinen genauen Wert.

Was ändert sich 2026 beim Netto?

Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €, die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag auf 20.350 € Lohnsteuer im Jahr. Gleichzeitig steigen die Beitragsbemessungsgrenzen auf 5.812,50 € (Kranken- und Pflegeversicherung) und 8.450 € (Renten- und Arbeitslosenversicherung) im Monat, und der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen liegt bei 2,9 %. Wer gut verdient, zahlt dadurch mehr Sozialabgaben.

Welche Steuerklasse bringt am meisten Netto?

Monatlich bleibt in Klasse III am meisten übrig, in Klasse VI am wenigsten. Über das ganze Jahr gerechnet ändert die Steuerklasse aber nichts an deiner tatsächlichen Steuer. Sie verteilt nur, wie viel schon jeden Monat abgezogen wird. Was zu viel oder zu wenig war, gleicht die Steuererklärung aus.

Ab welchem Gehalt zahle ich Lohnsteuer?

In Steuerklasse I fällt 2026 ab rund 1.430 € brutto im Monat Lohnsteuer an. Darunter bleibt sie bei null, weil Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und die Vorsorgepauschale das zu versteuernde Einkommen unter 12.348 € im Jahr halten. Die genaue Grenze hängt von deinen Versicherungsbeiträgen ab.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto, Netto und Arbeitgeberkosten?

Brutto ist das vereinbarte Gehalt. Netto ist, was nach Steuern und Sozialabgaben auf deinem Konto ankommt. Dein Arbeitgeber zahlt zusätzlich seinen Anteil zur Sozialversicherung und die Insolvenzgeldumlage. Bei 4.000 € brutto sind das rund 852 € im Monat. Der Rechner zeigt dir diese Summe unter „Das zahlt dein Arbeitgeber dazu“.

Wie rechne ich Netto in Brutto um?

Stell oben auf „Netto → Brutto“ und gib dein Wunsch-Netto ein. Der Rechner sucht dann das Bruttogehalt, das mit deinen Angaben genau zu diesem Netto führt. Praktisch für Gehaltsverhandlungen.

Wie genau ist der Brutto-Netto-Rechner?

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer rechnet der Rechner nach dem Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums, die Sozialabgaben nach den Rechengrößen 2026. Bei einem normalen Monatsgehalt trifft das Ergebnis deshalb in aller Regel genau den Wert deiner Lohnabrechnung. Abweichungen gibt es bei Einmalzahlungen, geldwerten Vorteilen wie dem Dienstwagen, dem Faktorverfahren oder einem anderen Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse.

Bekomme ich zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück?

Das klärt die Steuererklärung. Die Lohnsteuer rechnet mit Pauschalen, zum Beispiel mit 1.230 € im Jahr für Arbeitskosten. Liegen deine Werbungskosten darüber oder hast du weitere absetzbare Ausgaben, setzt das Finanzamt deine Steuer niedriger fest und erstattet die Differenz. Wie viel das ist, hängt von deinem Fall ab.

Sven SchillingFachlich geprüft
Fachlich geprüft von

Sven Schilling

Steuerexperte
  • Diplom-Kaufmann (FH)
  • Über 30 Jahre Erfahrung in Buchhaltung und Steuerkanzleien
  • Vorstand eines Lohnsteuerhilfevereins

Diese Seite wurde von Sven Schilling fachlich geprüft.

Quellen

Worauf die Berechnung beruht

  • Bundesministerium der Finanzen: Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer 2026 (BMF-Schreiben vom 12.11.2025). Zum Gegenprüfen: amtlicher Lohnsteuerrechner des BMF
  • Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (Beitragsbemessungsgrenzen, Bezugsgröße)
  • § 32a Einkommensteuergesetz (Tarif) und § 20 SGB IV (Übergangsbereich)
  • Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung für 2026: 2,9 %

Stand: Oktober 2026. Gilt für Lohnabrechnungen im Kalenderjahr 2026.

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