Studienkosten als Verlustvortrag sichern und nach dem Studium tausende Euro vom Finanzamt zurückholen. Auch ohne Einkommen.
Verlustvortrag ins Berufsleben mitnehmen
Studiengebühren & Semesterbeiträge absetzbar
Auch ohne Einkommen sinnvoll
Im Zweitstudium (Master, Zweitausbildung, duales Studium nach Erstausbildung) sind Studienkosten Werbungskosten. Hast du kein oder wenig Einkommen, sammelt das Finanzamt die Verluste – und verrechnet sie mit deinem ersten Gehalt. Das bedeutet: Tausende Euro Erstattung beim Berufseinstieg.
Auch ohne Einkommen eine Steuererklärung abgeben. Der Aufwand lohnt sich – besonders im Zweitstudium.
Erst- oder Zweitstudium? Nebenjob oder Werkstudent? taxtastic erkennt automatisch, welche Möglichkeiten dir offenstehen.
Semesterbeiträge, Fahrtkosten, Laptop, Fachliteratur, Auslandssemester – taxtastic erfasst alle absetzbaren Kosten.
Kein Einkommen? Der Verlust wird vorgetragen. Mit Nebenjob? Du bekommst direkt eine Erstattung. Beides geht per ELSTER.
Besonders im Zweitstudium (Master, zweite Ausbildung) sind nahezu alle Studienkosten als Werbungskosten absetzbar.
Semesterbeiträge, Studiengebühren, Prüfungsgebühren und Kosten für Materialien sind im Zweitstudium als Werbungskosten absetzbar.
Technische Geräte fürs Studium bis 952€ (brutto) sofort absetzbar. Teurere Geräte über 3 Jahre abschreiben.
Pendlerpauschale zur Uni: 0,38€/km ab 2026 (einfache Strecke). Semesterticket alternativ in voller Höhe absetzbar.
Studiengebühren im Ausland, Reisekosten, Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand – alles absetzbar bei studienbedingtem Auslandsaufenthalt.
Beispiel einer Masterstudentin mit Werkstudentenjob.
Studienkosten im Zweitstudium sammeln und beim Berufseinstieg als Erstattung zurückholen.
Wenige, einfache Fragen. Perfekt für Studenten, die wenig Zeit haben.
taxtastic zeigt dir genau, welche Kosten du absetzen kannst – auch Dinge, an die du nicht gedacht hast.
Vor dem Absenden wird deine Erklärung auf Fehler überprüft.
Direkte, sichere Übermittlung ans Finanzamt.
Komplett kostenlos erstellen. Du zahlst erst bei der Abgabe.
Im Erststudium (Bachelor ohne vorherige Ausbildung) sind Kosten nur als Sonderausgaben absetzbar (max. 6.000€/Jahr, kein Verlustvortrag). Im Zweitstudium (Master, zweite Ausbildung, duales Studium nach Erstausbildung) sind Studienkosten Werbungskosten – unbegrenzt und mit Verlustvortrag.
Im Zweitstudium: Unbedingt! Das Finanzamt speichert deinen Verlust und verrechnet ihn mit deinem ersten Gehalt. Das kann mehrere tausend Euro Erstattung bedeuten.
Wenn deine Werbungskosten (z.B. Studienkosten im Master) höher sind als dein Einkommen, entsteht ein Verlust. Das Finanzamt merkt sich diesen Betrag und verrechnet ihn mit zukünftigem Einkommen – du zahlst dann weniger Steuern.
Ja! Wenn du als Werkstudent:in Lohnsteuer zahlst und deine Werbungskosten die Pauschale von 1.230€ übersteigen, bekommst du direkt Geld zurück.
Doch, aber nur als Sonderausgaben (max. 6.000€/Jahr). Das hilft nur, wenn du im selben Jahr auch steuerpflichtiges Einkommen hast. Ein Verlustvortrag ist beim Erststudium leider nicht möglich.
Einkommensteuererklärung
Plausibilitäts-Check
Ein Preis – auch für Ehepaare
Bis zu 10 Jahren rückwirkend
Wertvolle Steuer-Tipps
Alle Funktionen des BASIS Tarifs
Gewerbesteuererklärung
Umsatzsteuererklärung
Umsatzsteuer-Voranmeldung
EÜR automatisch. Inkl. AfA, IAB und allen Rücklagen.
Integrierte Buchhaltungstools
rocket_launch
Jetzt kostenlos starten
*Durchschnittliche Steuererstattung basierend auf taxtastic-Nutzerdaten