Arbeit & Pendeln

Pendlerpauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

38 Cent. Ab Kilometer 1. Seit dem 1. Januar 2026 hat die Entfernungspauschale nur noch einen Satz, und die Rechnung bleibt klein: Kilometer mal Arbeitstage mal 0,38 €.

Gilt ab 2026 · neu 10 Min. Lesezeit Stand: 09.10.2026
Kurz-Antwort

Die Entfernungspauschale beträgt 2026 genau 0,38 € je vollem Kilometer der einfachen Strecke, und zwar ab dem ersten Kilometer. Sie gilt für jeden Arbeitstag, an dem du die erste Tätigkeitsstätte aufsuchst. Bis 2025 galten 0,30 € für die ersten 20 Kilometer. Der Höchstbetrag liegt bei 4.500 € im Jahr, außer bei eigenem oder überlassenem Auto.

Das Wichtigste
  • 2026 gilt 0,38 € je vollem Entfernungskilometer, ab dem ersten Kilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, Steueränderungsgesetz 2025).
  • Gezählt wird die einfache Strecke auf der kürzesten Straßenverbindung, einmal je Arbeitstag mit Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte.
  • Der Höchstbetrag liegt bei 4.500 € im Kalenderjahr; bei eigenem oder überlassenem Kraftwagen gilt er nicht.
  • Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Bus und Bahn, die zusätzlich zum Lohn gezahlt werden, mindern den abziehbaren Betrag (§ 3 Nr. 15 EStG).
  • Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten; sie wirkt zusätzlich erst, soweit alle Werbungskosten zusammen 1.230 € übersteigen.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Die Entfernungspauschale, im Alltag Pendlerpauschale genannt, beträgt 2026 genau 0,38 € für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Ab dem ersten Kilometer. Geregelt ist das in § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG, geändert durch das Steueränderungsgesetz 2025 vom 22.12.2025. Die Änderung ist seit dem 01.01.2026 in Kraft.

Bis einschließlich 2025 war der Satz gestaffelt: 0,30 € für die ersten 20 Kilometer, 0,38 € erst ab dem 21. Kilometer. Diese Staffel hat der Gesetzgeber gestrichen. Für kurze Strecken steigt der Satz damit von 0,30 € auf 0,38 €. Bei langen Strecken ändert sich nur der Teil bis Kilometer 20.

Begriff

Erste Tätigkeitsstätte – Die ortsfeste betriebliche Einrichtung, der du dauerhaft zugeordnet bist, zum Beispiel das Büro deines Arbeitgebers. Maßgeblich ist, was dienst- oder arbeitsrechtlich festgelegt ist (§ 9 Abs. 4 EStG). Pro Dienstverhältnis gibt es höchstens eine.

Entfernungspauschale 2025 und 2026 im Vergleich

Strecke20252026
Kilometer 1 bis 200,30 € je km0,38 € je km
ab Kilometer 210,38 € je km0,38 € je km
Höchstbetrag (ohne eigenes oder überlassenes Auto)4.500 € im Jahr4.500 € im Jahr

Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2025. Stand Oktober 2026.

Wie rechnest du die Pendlerpauschale aus?

Du multiplizierst die Kilometer der einfachen Strecke mit den Arbeitstagen und mit 0,38 €. Hin- und Rückweg zählen zusammen als eine Entfernung. Pauschal angesetzt wird für jeden Arbeitstag, an dem du die erste Tätigkeitsstätte aufsuchst (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG).

Kilometer zählen nur voll: Bei 24,8 Kilometern rechnest du mit 24. Maßgebend ist die kürzeste Straßenverbindung. Eine andere Verbindung darf zugrunde gelegt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird (Satz 4). Das gilt auch, wenn du mit dem Rad oder der Bahn fährst: Die Pauschale richtet sich nach der Straßenentfernung, nicht nach deiner tatsächlichen Route.

Was für die Rechnung feststehen muss

  • Die erste Tätigkeitsstätte ist bestimmt (Büro, Betrieb, Filiale laut Arbeitsvertrag oder Dienstanweisung).
  • Die einfache Strecke auf der kürzesten Straßenverbindung ist in vollen Kilometern ermittelt.
  • Bei mehreren Wohnungen ist klar, von welcher du fährst: Wege von einer Wohnung, die nicht am nächsten zur ersten Tätigkeitsstätte liegt, zählen nur, wenn sie der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen ist und du sie nicht nur gelegentlich aufsuchst.
  • Die Arbeitstage mit Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte sind gezählt. Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage zählen nicht mit.
  • Es ist geklärt, ob ein eigenes oder überlassenes Auto im Spiel ist (davon hängt der Höchstbetrag ab).
  • Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Bus und Bahn, die zusätzlich zum Lohn gezahlt wurden, sind bekannt, denn sie mindern den Abzug.

So rechnet sich die Pauschale

25 kmEinfache Strecke
× 220Arbeitstage mit Fahrt
× 0,38 €Satz 2026
= 2.090 €Entfernungspauschale 2026

25 × 220 = 5.500 Entfernungskilometer im Jahr, mal 0,38 €. Die 220 Tage sind eine Modellannahme, kein Gesetzeswert.

Was ändert sich gegenüber 2025?

Der Unterschied steckt in den ersten 20 Kilometern. Dort stieg der Satz von 0,30 € auf 0,38 €, also um 0,08 € je Kilometer. Ab Kilometer 21 galten schon 2025 0,38 €.

Daraus folgt eine Rechenregel: Wer 20 Kilometer oder mehr fährt, hat 2026 immer genau 1,60 € je Arbeitstag mehr als 2025 (20 × 0,08 €). Ob 25 Kilometer oder 55, der Zuwachs bleibt gleich. Wer weniger als 20 Kilometer fährt, rechnet 0,08 € mal die eigene Kilometerzahl.

Beispiel

Modellrechnung: 25 Kilometer, 220 Arbeitstage

  • Einfache Strecke 25 Kilometer, 220 Arbeitstage mit Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte
  • Fahrt mit dem Fahrrad, der Bahn oder zu Fuß, kein eigenes Auto (der Höchstbetrag von 4.500 € wird nicht erreicht)
  • Stand Oktober 2026; der Betrag ist der Werbungskostenabzug, nicht die Steuer
2025 je Arbeitstag20 km × 0,30 € + 5 km × 0,38 € = 7,90 €
2025 im Jahr7,90 € × 220 = 1.738 €
2026 je Arbeitstag25 km × 0,38 € = 9,50 €
2026 im Jahr9,50 € × 220 = 2.090 €
Unterschied 2026 gegenüber 2025+352 €

Die 352 € sind 1,60 € mal 220 Tage. Es ist der höhere Werbungskostenabzug, kein Betrag, der zurückkommt: Wie stark er die Steuer drückt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab.

Rechner: Pendlerpauschale 2025 und 2026Modellrechnung

Wie hoch ist der Abzug bei der eigenen Strecke, 2025 gegenüber 2026?

km
Tage

Modellrechnung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, Stand Oktober 2026. Sie zeigt den Werbungskostenabzug, nicht die Steuer, und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Die Eingaben bleiben im Browser.

Wann gilt der Höchstbetrag von 4.500 €, und wann nicht?

Die Pauschale ist auf 4.500 € im Kalenderjahr begrenzt. Das gilt nicht, wenn du einen eigenen oder dir zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG). Bei Fahrten mit dem Auto wird also die volle Pauschale angesetzt, auch über 4.500 €.

Bei Bus und Bahn können die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, soweit sie die Entfernungspauschale übersteigen (§ 9 Abs. 2 Satz 2 EStG). Zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuerfreie Zuschüsse zu den Fahrten oder stellt er ein steuerfreies Ticket, mindern sie den abziehbaren Betrag (§ 3 Nr. 15 Satz 3 EStG). Finanzierst du das Ticket per Gehaltsumwandlung, ist es nicht steuerfrei, und dann wird auch nichts angerechnet. Dasselbe gilt für steuerfreie Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 11 oder Abs. 3 EStG. Nicht angerechnet wird ein steuerfreies Dienstfahrrad nach § 3 Nr. 37 EStG.

Eigenes oder überlassenes Auto

0,38 € je km

Kein Höchstbetrag.

Fahrrad oder zu Fuß

0,38 € je km

Höchstens 4.500 € im Jahr.

Bus und Bahn

0,38 € je km

Oder die Ticketkosten, soweit sie die Pauschale übersteigen.

Flugstrecken

keine Pauschale

Für Flüge gilt die Entfernungspauschale nicht.

Mit Behinderung: tatsächliche Kosten statt Pauschale

Statt der Entfernungspauschale kannst du die tatsächlichen Kosten für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Familienheimfahrten ansetzen, wenn der Grad deiner Behinderung mindestens 70 beträgt. Bei einem Grad von mindestens 50 gilt das auch, wenn deine Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist. Die Voraussetzungen weist du mit amtlichen Unterlagen nach. Es ist ein Wahlrecht, und es bringt oft deutlich mehr als 0,38 € je Kilometer.

Pendeln und Homeoffice: Welcher Tag zählt wie?

Die Pendlerpauschale gibt es nur für Tage, an denen du die erste Tätigkeitsstätte aufsuchst. Arbeitest du an einem Tag überwiegend zu Hause und fährst nicht ins Büro, zählt dieser Tag für die Homeoffice-Tagespauschale von 6 € (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG, für Arbeitnehmer über § 9 Abs. 5 EStG).

Fährst du an einem Tag trotzdem hin, ist die Tagespauschale nur in einem Fall möglich: Dir steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (Nr. 6c Satz 2). Nr. 6c Satz 3 schließt die Tagespauschale aus, soweit Unterkunftskosten abgezogen werden können oder ein Arbeitszimmer nach Nr. 6b abgezogen wird. Bei den Unterkunftskosten genügt also schon, dass der Abzug möglich wäre.

Welche Pauschale an welchem Tag

TagestypEntfernungspauschaleHomeoffice-Tagespauschale
Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte, dort gearbeitetja, 0,38 € je kmnein, außer dir steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung
Überwiegend zu Hause gearbeitet, keine erste Tätigkeitsstätte aufgesuchtneinja, 6 € je Tag (bis 1.260 € im Jahr)
Urlaub, Krankheit, Feiertagneinnein

Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG; § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG. Stand Oktober 2026.

Mehr zur Tagespauschale

Wie viele Tage zählen, was ein Arbeitszimmer ist und wann die Jahrespauschale von 1.260 € greift, steht im Beitrag zur Homeoffice-Pauschale.

Wie wirkt die Pendlerpauschale neben den 1.230 €?

Die Entfernungspauschale ist ein Werbungskostenposten. Im Steuerabzug steckt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ohnehin schon drin (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG). Zusätzlich wirken Werbungskosten erst, soweit sie zusammen mehr als 1.230 € ergeben.

Mit dem einheitlichen Satz reicht die Pendelstrecke dafür schneller. Der Satz von 0,38 € überschreitet die 1.230 € ab 3.237 Entfernungskilometern im Jahr. Bei 15 Kilometern und 220 Tagen sind es 3.300 Kilometer, also 1.254 €. Nach dem Satz von 2025 waren es bei gleicher Strecke 990 €.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €: 15 km, 220 Tage

  1. 0 € bis 1.230 €Im Pauschbetrag enthalten

    Werbungskosten bis 1.230 € sind durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgegolten. Die Pendlerpauschale 2025 lag in der Modellrechnung (15 km, 220 Tage) mit 990 € hier.

  2. über 1.230 €Wirkt zusätzlich

    Nur der Teil über 1.230 € verändert das zu versteuernde Einkommen. Die Pendlerpauschale 2026 liegt in der Modellrechnung (15 km, 220 Tage) mit 1.254 € knapp darüber.

Ab 2026: Gewerkschaftsbeiträge extra

Beiträge an Gewerkschaften werden ab 2026 neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt (§ 9a Satz 3 EStG). Sie zählen also nicht mehr in die 1.230 € hinein.

Was ist mit der Mobilitätsprämie?

Die Mobilitätsprämie ist eine Leistung für Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften (§§ 101 ff. EStG). Sie war bis 2026 befristet. Das Steueränderungsgesetz 2025 hebt die Befristung auf, die Prämie gilt also auch über 2026 hinaus. Der Gesetzestext knüpft sie weiter an die Entfernungspauschale ab dem 21. vollen Entfernungskilometer an (§ 101 Satz 1 EStG). Die Prämie beträgt 14 Prozent der Bemessungsgrundlage und wird nur festgesetzt, wenn sie mindestens 10 € beträgt. Du beantragst sie beim Finanzamt, spätestens bis zum Ende des vierten Kalenderjahres nach dem Jahr, in dem der Anspruch entsteht. Höhe und Voraussetzungen regeln die §§ 101 bis 109 EStG.

Wie kommt die Pauschale in die Steuererklärung?

Entfernungspauschale in der Anlage N

  1. Erste Tätigkeitsstätte und Strecke festlegen

    Adresse der ersten Tätigkeitsstätte und einfache Strecke in vollen Kilometern auf der kürzesten Straßenverbindung bestimmen.

  2. Arbeitstage zählen

    Nur Tage mit Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte zählen. Urlaub, Krankheit und reine Homeoffice-Tage fallen heraus.

  3. In der Anlage N eintragen

    Die Angaben gehören in die Anlage N, in den Abschnitt der Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Entfernung, Zahl der Tage und genutztes Verkehrsmittel.

  4. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen angeben

    Zuschüsse oder Tickets, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn steuerfrei gezahlt hat, mindern den Abzug und gehören deshalb in die Erklärung (§ 3 Nr. 15 Satz 3 EStG).

Häufige Fragen

Kurz gefragt, kurz geantwortet.

Gilt 2025 schon der Satz von 0,38 € ab dem ersten Kilometer?

Nein, für 2025 gilt noch die Staffel: 0,30 € für die Kilometer 1 bis 20 und 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Der einheitliche Satz von 0,38 € gilt ab dem Jahr 2026 (Steueränderungsgesetz 2025, in Kraft seit 01.01.2026).

Zählen Hin- und Rückweg doppelt?

Nein, es zählt die einfache Strecke. Die Pauschale wird für jeden Arbeitstag angesetzt, an dem du die erste Tätigkeitsstätte aufsuchst, nicht je Fahrt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG).

Gilt die Pendlerpauschale auch für Fahrrad, Bus und Bahn?

Ja, sie hängt nicht vom Verkehrsmittel ab. Ausgenommen sind Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung. Bei Bus und Bahn werden die tatsächlichen Kosten angesetzt, soweit sie höher sind als die Pauschale (§ 9 Abs. 2 Satz 2 EStG).

Wann gilt der Höchstbetrag von 4.500 € nicht?

Er gilt nicht bei Fahrten mit einem eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen. In diesem Fall wird die volle Pauschale angesetzt, auch wenn sie 4.500 € übersteigt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG).

Gilt die Entfernungspauschale auch für Selbstständige?

Ja, für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte gelten der zweite bis sechste Satz der Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) und die Abgeltungsregel (§ 9 Abs. 2 EStG) entsprechend (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 2 EStG). Bei betrieblich genutzten Fahrzeugen gibt es Besonderheiten, siehe Quelle.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. Einkommensteuergesetz, § 9 Werbungskosten – § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, Abs. 2, Abs. 4 EStG (Fassung ab 01.01.2026 (Steueränderungsgesetz 2025))
  2. Einkommensteuergesetz, § 9a Pauschbeträge für Werbungskosten – § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a, Satz 3 EStG (Fassung ab 01.01.2026)
  3. Einkommensteuergesetz, § 3 Steuerfreie Einnahmen – § 3 Nr. 15, Nr. 37 EStG (Oktober 2026)
  4. Einkommensteuergesetz, § 4 Gewinnbegriff – § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6, 6c EStG (Fassung ab 01.01.2026)
  5. Einkommensteuergesetz, Mobilitätsprämie – §§ 101 ff. EStG (Fassung ab 01.01.2026)
  6. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Steueränderungsgesetz 2025 – BT-Drucksache 21/3104 (03.12.2025)
  7. Gesetzentwurf Steueränderungsgesetz 2025 – BT-Drucksache 21/1974 (06.10.2025)

Änderungshistorie

  • 08.10.2026Beitrag erstellt (Entwurf).
  • 09.10.2026Fachliche Prüfung eingearbeitet.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte erteilt dein Finanzamt.

Sven SchillingFachlich geprüft
Fachlich geprüft von

Sven Schilling

Steuerexperte
  • Diplom-Kaufmann (FH)
  • Über 30 Jahre Erfahrung in Buchhaltung und Steuerkanzleien
  • Vorstand eines Lohnsteuerhilfevereins

Geprüft am 09.10.2026. Bei Gesetzesänderungen wird dieser Beitrag neu geprüft.

Pendlerpauschale 2026 verstanden.
Jetzt richtig eintragen.

taxtastic fragt nur, was zu deinem Fall gehört, rechnet mit den Werten deines Steuerjahrs und übermittelt alles per ELSTER.

Kostenlos registrieren und ausprobieren