Werbungskosten 2026: Was Angestellte absetzen können
Wer arbeitet, gibt dafür Geld aus. Ob eine Ausgabe als Werbungskosten zählt, hängt an einer Frage: Dient sie dem Job oder dem Privatleben? Der Rest ist Detail, und das steht hier.
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG). Bei Angestellten zählen vor allem der Weg zur Arbeit, Homeoffice-Tage, Arbeitsmittel, Fortbildung und Reisekosten. Ohne Nachweis gilt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €; einzelne Posten wirken, soweit ihre Summe darüber liegt.
- Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG).
- Typische Posten: Entfernungspauschale (2026: 0,38 € je km), Homeoffice-Tagespauschale (6 € je Tag), Arbeitsmittel, Fortbildung und Reisekosten mit Verpflegungspauschalen von 14 € und 28 €.
- Selbstständig nutzbare Arbeitsmittel bis 800 € können im Jahr der Anschaffung voll angesetzt werden; für Angestellte zählt der Preis inklusive Umsatzsteuer.
- Ein Erststudium ist keine Werbungskosten-Position; die Kosten sind Sonderausgaben bis 6.000 € im Jahr (§ 9 Abs. 6, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
- Einzelne Posten wirken erst, soweit die Summe 1.230 € übersteigt; Gewerkschaftsbeiträge werden ab 2026 zusätzlich berücksichtigt.
Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind Ausgaben, die dazu dienen, Einnahmen zu erwerben, zu sichern und zu erhalten. So steht es in § 9 Absatz 1 Satz 1 EStG. Bei Angestellten sind die Einnahmen der Arbeitslohn, die Ausgaben sind alles, was der Job verlangt: der Weg dorthin, Arbeitsmittel, Fortbildung, Reisen.
Das Gesetz zählt Beispiele auf, die Liste ist aber nicht abschließend. Entscheidend ist der Zusammenhang mit dem Beruf. Was zugleich dem Privatleben dient, ist nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbar, auch wenn es dem Beruf nützt.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag – Ein fester Betrag von 1.230 €, der bei Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit automatisch als Werbungskosten gilt, wenn keine höheren nachgewiesen werden (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG). Einzelne Posten wirken erst darüber.
Fahrt zur Arbeit
0,38 € je kmEntfernungspauschale 2026, ab dem ersten Kilometer.
Homeoffice
6 € je TagBis 1.260 € im Jahr.
Arbeitsmittel
bis 800 € sofortFür Angestellte inklusive Umsatzsteuer, darüber Verteilung über die Nutzungsdauer.
Fortbildung
tatsächliche KostenBeruflich veranlasste Kurse und Lehrgänge.
Welche Fahrtkosten zählen?
Der Weg zur ersten Tätigkeitsstätte läuft über die Entfernungspauschale: 0,38 € je vollem Kilometer der einfachen Strecke, ab dem ersten Kilometer, höchstens 4.500 € im Jahr (außer bei eigenem oder überlassenem Auto). Alles dazu steht im Beitrag zur Pendlerpauschale.
Fahrten, die weder Weg zur ersten Tätigkeitsstätte noch Familienheimfahrt sind, zum Beispiel zu einem Kunden, werden mit pauschalen Kilometersätzen angesetzt, die sich am Bundesreisekostengesetz orientieren (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG): 0,30 € je gefahrenem Kilometer mit dem Auto, 0,20 € mit jedem anderen motorbetriebenen Fahrzeug. Anders als beim Weg zur Arbeit zählt hier jeder gefahrene Kilometer, nicht die Entfernung. Bei doppelter Haushaltsführung, also einem eigenen Hausstand plus einer Wohnung am Beschäftigungsort, sind die notwendigen Mehraufwendungen abziehbar. Für Familienheimfahrten gibt es 0,38 € je vollem Entfernungskilometer, aber nur für eine Fahrt je Woche; Fahrten mit einem überlassenen Fahrzeug werden nicht berücksichtigt (Nr. 5). Die Unterkunft am Beschäftigungsort ist mit den tatsächlichen Kosten absetzbar, höchstens mit 1.000 € im Monat im Inland. Neu ab 2026 ist die Grenze für eine Unterkunft im Ausland: höchstens 2.000 € im Monat. Sie gilt nicht, wenn du eine Dienst- oder Werkswohnung verpflichtend nutzen musst.
Zuschüsse des Arbeitgebers
Steuerfreie Zuschüsse und Sachbezüge des Arbeitgebers für die Fahrt zur Arbeit mindern den Abzug (§ 3 Nr. 15, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 5 EStG). Ein steuerfreies Dienstfahrrad mindert ihn nicht.
Wie werden Arbeitsmittel angesetzt?
Arbeitsmittel sind Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG). Das Gesetz nennt Werkzeuge und typische Berufskleidung. Normale Kleidung zählt nicht, auch wenn sie nur zur Arbeit getragen wird. Sie dient der privaten Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG).
Wie ein Arbeitsmittel angesetzt wird, hängt vom Preis ab. Nr. 7 Satz 2 erklärt § 6 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 EStG für entsprechend anwendbar. Danach kann ein selbstständig nutzbares Arbeitsmittel im Jahr der Anschaffung voll angesetzt werden, wenn die Anschaffungskosten ohne abziehbare Vorsteuer 800 € nicht übersteigen. Angestellte haben keinen Vorsteuerabzug (§ 9b Abs. 1 EStG). Für sie zählt deshalb der Preis inklusive Umsatzsteuer. Teurere Arbeitsmittel werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben (Nr. 7).
Für Computerhardware und Software kann eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden (BMF-Schreiben vom 22.02.2022, IV C 3 - S 2190/21/10002). Das ist keine Sofortabschreibung, und du kannst auch eine andere Nutzungsdauer ansetzen. Dass der volle Betrag im Jahr der Anschaffung abgezogen wird, beruht auf einer eigenen Regel: Die Finanzverwaltung beanstandet es nicht. Ohne sie würde ein im November gekaufter Laptop nur mit zwei Zwölfteln angesetzt. Zur Hardware zählen ausdrücklich auch Peripheriegeräte wie Monitor, Drucker, Tastatur, Maus, Scanner, Headset und Dockingstation. Das Schreiben gilt auch für Überschusseinkünfte, zu denen der Arbeitslohn gehört.
So wirkt der Preis eines Arbeitsmittels
| Preis inklusive Umsatzsteuer | Ansatz | Norm |
|---|---|---|
| bis 800 € | im Jahr der Anschaffung voll, wenn das Arbeitsmittel abnutzbar, beweglich und selbstständig nutzbar ist | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs. 2 EStG |
| über 800 € | Verteilung über die Nutzungsdauer (Abschreibung) | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG |
| Computerhardware (auch Monitor und Drucker) und Software, auch über 800 € | Nutzungsdauer ein Jahr ansetzbar; der volle Abzug im Anschaffungsjahr wird zusätzlich nicht beanstandet | BMF-Schreiben vom 22.02.2022 |
Für Angestellte zählt der Preis inklusive Umsatzsteuer, weil kein Vorsteuerabzug besteht. Selbstständig nutzbar ist ein Arbeitsmittel nicht, wenn es nur zusammen mit anderen genutzt werden kann und technisch auf sie abgestimmt ist. Quelle: § 6 Abs. 2, § 9b Abs. 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG; BMF-Schreiben vom 22.02.2022. Stand Oktober 2026.
Modellrechnung: Laptop und Werkzeugkoffer im selben Jahr
- Laptop 1.100 € inklusive Umsatzsteuer, Anschaffung 2026, Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt
- Werkzeugkoffer 790 € inklusive Umsatzsteuer, Anschaffung 2026, Sofortabzug
- Keine weiteren Werbungskosten; Stand Oktober 2026
| Laptop: Nutzungsdauer ein Jahr, der volle Abzug im Anschaffungsjahr wird nicht beanstandet | 1.100 € (voll im Jahr 2026) |
| Werkzeugkoffer | 790 € (unter 800 €, Sofortabzug) |
| Summe Werbungskosten | 1.100 € + 790 € = 1.890 € |
| Abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.890 € − 1.230 € = 660 € |
| Abzug über dem Pauschbetrag | 660 € |
Zwei Anschaffungen reichen hier allein über die 1.230 €. Dass der Laptop 2026 voll zählt, folgt nicht schon aus der Nutzungsdauer von einem Jahr, sondern daraus, dass die Finanzverwaltung den vollen Abzug im Anschaffungsjahr nicht beanstandet.
Ab welcher Summe wirken Werbungskosten?
Einzelne Posten wirken erst, wenn ihre Summe den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigt. Die Pauschale ist im Lohnsteuerabzug ohnehin berücksichtigt. Alles bis 1.230 € ist damit abgegolten, nur der Teil darüber verändert das zu versteuernde Einkommen.
Seit 2026 gibt es eine Ausnahme: Beitragszahlungen an Gewerkschaften werden neben den Pauschbeträgen berücksichtigt (§ 9a Satz 3 EStG) und zählen deshalb nicht in die 1.230 € hinein.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €
- 0 € bis 1.230 €Im Pauschbetrag
Die Summe der Werbungskosten liegt bei höchstens 1.230 €. Einzelne Posten ändern nichts.
- über 1.230 €Überschuss wirkt
Nur der Teil über 1.230 € wirkt zusätzlich. In der Modellrechnung oben sind es bei 1.890 € Werbungskosten 660 €.
Was gilt für Fortbildung, Studium und Ausbildung?
Fortbildungskosten sind Werbungskosten, wenn sie beruflich veranlasst sind. Für Berufsausbildung und Studium gilt eine Sonderregel in § 9 Absatz 6 EStG: Die Kosten sind nur dann Werbungskosten, wenn zuvor eine Erstausbildung abgeschlossen wurde oder die Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Eine Erstausbildung ist eine geordnete Ausbildung von mindestens zwölf Monaten in Vollzeit mit Abschlussprüfung. Geordnet ist sie, wenn sie auf Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder auf internen Regeln eines Bildungsträgers beruht. Ist keine Abschlussprüfung vorgesehen, ist sie mit der planmäßigen Beendigung abgeschlossen. Abgeschlossen hat eine Erstausbildung auch, wer die Abschlussprüfung einer geregelten Berufsausbildung von mindestens zwölf Monaten bestanden hat, ohne die Ausbildung selbst zu durchlaufen.
Werbungskosten sind deshalb zum Beispiel ein Masterstudium nach einem abgeschlossenen Bachelor und eine Umschulung oder Weiterbildung nach einer abgeschlossenen Erstausbildung.
Für ein Erststudium bedeutet das: keine Werbungskosten, aber Sonderausgaben bis 6.000 € im Kalenderjahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). In die 6.000 € gehören nicht nur Studiengebühren: Auch Entfernungspauschale, Homeoffice-Pauschalen, doppelte Haushaltsführung, Verpflegungspauschalen und eine auswärtige Unterbringung werden dort angesetzt. Bei zusammen veranlagten Ehegatten gilt der Betrag für jeden. Eine Ausbildung im Betrieb mit Ausbildungsvergütung findet im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt, die Sperre aus Absatz 6 greift dort nicht.
Wie funktionieren Reisekosten und Verpflegungspauschalen?
Mehraufwand für Verpflegung bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit wird nur als Pauschale angesetzt, nicht nach Kassenbon (§ 9 Abs. 4a EStG). Für einen vollen Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit sind es 28 €. Für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen mit Übernachtung und für eintägige Abwesenheiten von mehr als 8 Stunden sind es 14 €.
Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, wird gekürzt, und zwar immer ausgehend von der Pauschale für einen vollen Kalendertag: um 20 % von 28 €, also 5,60 €, für ein Frühstück und um je 40 %, also 11,20 €, für ein Mittag- und ein Abendessen. Das gilt auch an Tagen mit 14 €. Die Kürzung darf die Pauschale des Tages nicht übersteigen: Am Anreisetag mit Frühstück bleiben 14 € − 5,60 € = 8,40 €, mit Frühstück und Mittagessen bleibt nichts.
Gekürzt wird auch, wenn der Arbeitgeber die Reisekostenvergütung wegen der Mahlzeiten einbehält oder kürzt oder die Mahlzeit pauschal besteuert hat. Zahlst du selbst etwas für die Mahlzeit, mindert das den Kürzungsbetrag; steuerfreie Erstattungen für Verpflegung schließen den Abzug insoweit aus.
Bei der Tätigkeit an derselben Stätte ist der Abzug der Verpflegungspauschalen auf drei Monate begrenzt. Übernachtungskosten kommen als notwendige Aufwendungen hinzu; nach 48 Monaten an derselben Tätigkeitsstätte sind sie nur noch bis 1.000 € im Monat ansetzbar, so viel wie bei der doppelten Haushaltsführung.
Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit
| Abwesenheit | Pauschale |
|---|---|
| Eintägig, mehr als 8 Stunden | 14 € |
| Mehrtägig mit Übernachtung, An- und Abreisetag | 14 € je Tag |
| Mehrtägig, voller Kalendertag (24 Stunden) | 28 € |
Gestellte Mahlzeiten kürzen die Pauschale, berechnet immer von 28 €: Frühstück 5,60 €, Mittag- und Abendessen je 11,20 €. Die Kürzung ist auf die Pauschale des Tages begrenzt. Quelle: § 9 Abs. 4a EStG. Stand Oktober 2026.
Was zählt, was zählt nicht?
Zählt als Werbungskosten
- Weg zur ersten Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale).
- Tage, an denen du überwiegend zu Hause arbeitest und keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchst (Tagespauschale von 6 €). Fehlt dir dauerhaft ein anderer Arbeitsplatz, gilt sie auch an Tagen mit Fahrt zur Arbeit.
- Werkzeuge, Arbeitsmittel und typische Berufskleidung.
- Beruflich veranlasste Fortbildung.
- Beiträge an Berufsverbände und Gewerkschaften (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 EStG); zusätzlich neben dem Pauschbetrag zählen davon nur die Gewerkschaftsbeiträge.
- Reisekosten und Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit.
- Kontoführungsgebühren, soweit sie durch die Überweisung des Gehalts entstehen; eine pauschale Gebühr wird nach dem Verhältnis beruflicher und privater Kontenbewegungen aufgeteilt.
- Ein beruflich veranlasster Umzug, etwa für eine neue Stelle an einem anderen Ort, bei einer Versetzung oder wenn die tägliche Fahrzeit dadurch um mindestens eine Stunde kürzer wird.
- Weitere beruflich veranlasste Ausgaben, etwa Bewerbungskosten, da sie der Erwerbung der Einnahmen dienen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG).
Zählt nicht als Werbungskosten
- Normale Kleidung, auch wenn sie nur im Büro getragen wird.
- Ausgaben der privaten Lebensführung, auch wenn sie dem Beruf nützen (§ 12 Nr. 1 EStG).
- Kosten für ein Erststudium (stattdessen Sonderausgaben bis 6.000 €).
- Flugstrecken zur Arbeit, für die keine Entfernungspauschale gilt.
- Steuerfrei erstattete Beträge, soweit der Arbeitgeber sie ersetzt hat.
- Ein Umzug ohne beruflichen Anlass, zum Beispiel nach einer Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs.
Kurz gefragt, kurz geantwortet.
Welche Werbungskosten brauchen keinen Einzelnachweis?
Pauschalen werden mit dem gesetzlichen Betrag angesetzt: die Entfernungspauschale, die Verpflegungspauschalen und die Homeoffice-Tagespauschale. Einzeln aufgeführt werden dagegen tatsächliche Kosten, etwa für Arbeitsmittel.
Gilt das auch für Azubis?
Ja. Auszubildende beziehen Arbeitslohn, eine Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses ist von der Sperre des § 9 Abs. 6 EStG ausgenommen. Auch für Azubis gilt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €.
Kann ich ein Erststudium als Werbungskosten ansetzen?
Nein. Kosten für ein Erststudium sind keine Werbungskosten (§ 9 Abs. 6 EStG), aber Sonderausgaben bis 6.000 € im Kalenderjahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
Wie wird ein Laptop als Werbungskosten angesetzt?
In der Regel im Jahr der Anschaffung voll. Für Computerhardware und Software kann nach dem BMF-Schreiben vom 22.02.2022 eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden, unabhängig davon, ob der Preis über oder unter 800 € liegt. Den vollen Abzug im Anschaffungsjahr beanstandet die Finanzverwaltung nicht. Das gilt auch für Monitor und Drucker.
Kann ich eine Brille als Werbungskosten absetzen?
Eine Sehhilfe nicht, auch nicht die Bildschirmbrille und auch nicht, wenn du sie nur im Beruf trägst. Hilfsmittel, die eine körperliche Schwäche ausgleichen, gehören zur privaten Lebensführung. Anders die Schutzbrille: Sie schützt dich bei der Arbeit und ist deshalb ein Arbeitsmittel.
Muss ich der Steuererklärung Belege beilegen?
In der Regel nicht. Beizufügen sind nur die ausdrücklich vorgeschriebenen Unterlagen. Verlangt das Finanzamt Belege, musst du sie vorlegen; deshalb gehören sie aufbewahrt, bis der Fall erledigt ist.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Einkommensteuergesetz, § 9 Werbungskosten – § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 3, 4, 4a, 5, 6, 7, Abs. 4a, Abs. 6 EStG (Fassung ab 01.01.2026 (Steueränderungsgesetz 2025))
- Einkommensteuergesetz, § 9a Pauschbeträge für Werbungskosten – § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a, Satz 3 EStG (Fassung ab 01.01.2026)
- Einkommensteuergesetz, § 6 Bewertung – § 6 Abs. 2 EStG (Fassung ab 19.07.2025)
- Einkommensteuergesetz, § 9b Pauschbeträge Vorsteuer – § 9b Abs. 1 EStG (Oktober 2026)
- Einkommensteuergesetz, § 10 Sonderausgaben – § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG (Fassung ab 01.01.2025)
- Einkommensteuergesetz, § 12 Nicht abzugsfähige Ausgaben – § 12 Nr. 1 EStG (Oktober 2026)
- Einkommensteuergesetz, § 3 Steuerfreie Einnahmen – § 3 Nr. 15 EStG (Oktober 2026)
- BMF-Schreiben: Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung – BMF vom 22.02.2022, IV C 3 - S 2190/21/10002 (22.02.2022)
- Wissenschaftliche Dienste des Bundestags zum BMF-Schreiben (Datum, Aktenzeichen, Nutzungsdauer) – WD 4 - 059/22 (2022)
Änderungshistorie
- 08.10.2026Beitrag erstellt (Entwurf).
- 09.10.2026Fachliche Prüfung eingearbeitet.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte erteilt dein Finanzamt.
Fachlich geprüftSven Schilling
Steuerexperte- Diplom-Kaufmann (FH)
- Über 30 Jahre Erfahrung in Buchhaltung und Steuerkanzleien
- Vorstand eines Lohnsteuerhilfevereins
Geprüft am 09.10.2026. Bei Gesetzesänderungen wird dieser Beitrag neu geprüft.
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