Familie & Haushalt

Kinderfreibetrag 2026: 9.756 € oder Kindergeld 259 €

Die Familienkasse zahlt monatlich. Das Finanzamt vergleicht im Steuerbescheid. 2026 stehen 259 € Kindergeld je Kind und Monat gegen 9.756 € Kinderfreibetrag je Elternpaar. Zwei Zahlen, ein Vergleich, und nur einer der beiden Wege wirkt am Ende.

Gilt ab 2026 · neu (mit Werten für 2025) 8 Min. Lesezeit Stand: 09.10.2026
Kurz-Antwort

2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro je Kind und Monat (2025: 255 Euro). Der Kinderfreibetrag liegt bei 9.756 Euro je Elternpaar einschließlich des Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (2025: 9.600 Euro). In der Veranlagung wirkt entweder das Kindergeld oder der Freibetrag; werden Freibeträge abgezogen, wird das Kindergeld der Steuer hinzugerechnet.

Das Wichtigste
  • Kindergeld: 259 € je Kind und Monat im Jahr 2026, 255 € im Jahr 2025 (§ 66 EStG).
  • Kinderfreibetrag einschließlich Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag: 9.756 € je Elternpaar im Jahr 2026, 9.600 € im Jahr 2025.
  • Das Finanzamt vergleicht Freibeträge und Kindergeld; bei Abzug der Freibeträge wird der Kindergeldanspruch der Steuer hinzugerechnet (§ 31 EStG).
  • Kinder über 18 werden unter Bedingungen berücksichtigt, in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr (§ 32 Abs. 4 EStG).
  • Bei getrennten Eltern bekommt das Kindergeld, wer das Kind im Haushalt hat. Wer nur den halben Freibetrag bekommt, dem wird auch nur das halbe Kindergeld hinzugerechnet.

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 € für jedes Kind (§ 66 Abs. 1 EStG). Im Jahr 2025 waren es 255 €. Beide Beträge hat das Steuerfortentwicklungsgesetz festgelegt, das der Bundestag am 19. Dezember 2024 beschlossen hat.

Wer bereits Kindergeld bekommt, muss die Erhöhung nicht beantragen. Die Familienkasse passt den Betrag automatisch an. Das Kindergeld ist an die Freibeträge gekoppelt: Werden sie angehoben, steigt es entsprechend, kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Aufs Jahr gerechnet sind das 3.108 € je Kind bei 259 € im Monat.

Kindergeld 2026

259 € im Monat

255 € im Jahr 2025. Gezahlt wird es von der Familienkasse (§ 66 EStG).

Kinderfreibetrag 2026

9.756 € je Elternpaar

9.600 € im Jahr 2025. Enthalten ist der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (§ 32 Abs. 6 EStG).

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?

Der Kinderfreibetrag liegt 2026 je Elternpaar bei 9.756 €. Er setzt sich zusammen aus zwei Teilen: 6.828 € für das sächliche Existenzminimum des Kindes und 2.928 € für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Das Gesetz nennt die Beträge je Elternteil: 3.414 € und 1.464 €. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppeln sie sich, wenn das Kind zu beiden in einem Kindschaftsverhältnis steht (§ 32 Abs. 6 EStG).

Wer nicht zusammen veranlagt wird, bekommt die Beträge je Elternteil: 4.878 € im Jahr 2026. Die verdoppelten Beträge stehen einem Elternteil allein zu, wenn der andere verstorben oder nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, wenn er das Kind allein angenommen hat oder wenn das Kind nur zu ihm in einem Pflegekindschaftsverhältnis steht.

Begriff

BEA-Freibetrag – Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes. Er ist im Gesamtbetrag von 9.756 € je Elternpaar bereits enthalten.

Kindergeld und Kinderfreibetrag 2025 und 2026

20252026
Kindergeld je Kind und Monat255 €259 €
Kindergeld je Kind und Jahr3.060 €3.108 €
Kinderfreibetrag gesamt je Elternpaar9.600 €9.756 €
Kinderfreibetrag je Elternteil (Grundregel)4.800 €4.878 €

Jahreswerte für das Kindergeld sind 12 Monate × Monatsbetrag, je Elternteil sind die halben Gesamtbeträge. Quellen: § 66 und § 32 Abs. 6 EStG, Bundestag (Steuerfortentwicklungsgesetz). Stand Oktober 2026.

Wie funktioniert die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Freibetrag?

Kindergeld und Freibeträge sollen dasselbe leisten: das Existenzminimum des Kindes steuerlich freistellen (§ 31 EStG). Welcher Weg am Ende gilt, regelt § 31 EStG: Wirken die Freibeträge stärker als das Kindergeld, werden sie abgezogen, und der Anspruch auf Kindergeld wird der so berechneten Steuer hinzugerechnet. Wirkt das Kindergeld stärker, bleibt es dabei. Beides zusammen gibt es nicht.

Die Entlastung durch den Freibetrag hängt am persönlichen Steuersatz auf die letzten verdienten Euro, dem Grenzsteuersatz. Je höher er ist, desto mehr bringt derselbe Freibetrag.

Die Günstigerprüfung in drei Schritten

  1. Steuer mit Freibeträgen rechnen

    Das Finanzamt zieht Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag vom Einkommen ab und berechnet die tarifliche Steuer.

  2. Kindergeld hinzurechnen

    Auf diese Steuer kommt der Anspruch auf Kindergeld für das Jahr, 2026 also 3.108 € je Kind bei zwölf Monaten (§ 31 Satz 4 EStG).

  3. Beide Wege vergleichen

    Ist die Steuer inklusive Hinzurechnung niedriger als die Steuer ohne Freibeträge, gelten die Freibeträge. Sonst bleibt das Kindergeld.

Beispiel

Modellrechnung: Freibetrag gegen Kindergeld bei zwei Steuersätzen

  • Steuerjahr 2026, ein Kind, Eltern zusammen veranlagt
  • Freibetrag 9.756 € wird vereinfacht mit einem einzigen Grenzsteuersatz bewertet
  • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bleiben außen; die Veranlagung rechnet nach dem Tarif des § 32a EStG
Kindergeld 2026: 12 × 259 €3.108 €
Freibetrag bei 30 % Grenzsteuersatz: 9.756 € × 30 %2.926,80 €
Freibetrag bei 42 % Grenzsteuersatz: 9.756 € × 42 %4.097,52 €
Gleichstand bei einem Satz von 3.108 € ÷ 9.756 €rund 31,9 %
Ergebnis der Modellrechnung30 %: Kindergeld wirkt stärker. 42 %: Freibetrag wirkt stärker.

Es gibt keinen festen Einkommensbetrag, ab dem der Freibetrag gilt. Die Grenze liegt in dieser vereinfachten Rechnung bei einem Grenzsteuersatz von rund 31,9 %. Der tatsächliche Vergleich läuft über die Steuerberechnung des Finanzamts.

Bis wann gibt es Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Ein Kind wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt (§ 32 Abs. 3 EStG). Danach kommt es auf die Lebenssituation an (§ 32 Abs. 4 EStG):

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn das Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als arbeitsuchend gemeldet ist.

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind in Ausbildung ist, eine Übergangszeit überbrückt, mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen kann oder einen der im Gesetz genannten Freiwilligendienste leistet.

Ohne Altersgrenze, wenn das Kind wegen einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

Nach einer ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium gilt die Berücksichtigung bis 25 nur, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Bis zu 20 Stunden Wochenarbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis sind unschädlich.

Was gilt bei getrennten Eltern?

Das Kindergeld wird für jedes Kind nur an einen Berechtigten gezahlt (§ 64 Abs. 1 EStG). Bei mehreren Berechtigten erhält es, wer das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (§ 64 Abs. 2 EStG). Lebt das Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern, bestimmen sie untereinander, wer das Kindergeld bekommt. Treffen sie keine Bestimmung, trifft sie eine andere Stelle.

Bei den Freibeträgen gilt als Grundregel jedem Elternteil sein halber Anteil, 2026 also 4.878 € je Kind. Werden die Eltern nicht zusammen veranlagt, wird der Kindergeldanspruch nur im Umfang des Kinderfreibetrags angesetzt: Zum halben Freibetrag wird auch nur das halbe Kindergeld hinzugerechnet. Auf Antrag kann der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil übertragen werden, wenn er seiner Unterhaltspflicht im Wesentlichen nachkommt und der andere Elternteil nicht, oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist (§ 32 Abs. 6 Satz 6 EStG). Bei minderjährigen Kindern ist auf Antrag auch eine Übertragung des BEA-Freibetrags möglich. Der andere Elternteil kann widersprechen, wenn er Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in nicht unwesentlichem Umfang betreut.

Was gehört in die Steuererklärung?

Das Kindergeld beantragst du bei der zuständigen Familienkasse, nicht beim Finanzamt. Der Antrag geht elektronisch; die Familienkasse kann darauf verzichten, wenn du ihn schriftlich und eigenhändig unterschrieben stellst. Die Freibeträge wirken im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung. Dafür werden die Kinder in der Steuererklärung angegeben, im Formular auf der Anlage Kind.

Welche der beiden Wirkungen sich durchsetzt, ergibt sich aus dem Vergleich nach § 31 EStG.

Ohne Identifikationsnummer geht es nicht, aber rückwirkend

Damit ein Kind berücksichtigt wird, muss es über seine steuerliche Identifikationsnummer identifiziert sein. Ist das Kind nicht steuerpflichtig, genügt eine andere geeignete Identifizierung. Wird die Nummer erst später vergeben oder das Kind erst später identifiziert, wirkt das auf die Monate zurück, in denen die übrigen Voraussetzungen vorlagen. Das betrifft etwa Neugeborene und Kinder, die aus dem Ausland zugezogen sind.

Kindergeld und Freibetrag sind keine zwei Zahlungen

Werden die Freibeträge abgezogen, erhöht sich die Steuer um den Anspruch auf Kindergeld. Der Vorteil des Freibetrags ist die Differenz, nicht die volle Summe.

Häufige Fragen

Kurz gefragt, kurz geantwortet.

Muss ich etwas beantragen, damit der Kinderfreibetrag berücksichtigt wird?

Das Kindergeld beantragst du bei der Familienkasse. Der Freibetrag wirkt über die Steuererklärung; dafür werden die Kinder in der Anlage Kind angegeben. Der Vergleich beider Wege nach § 31 EStG gehört zur Veranlagung.

Ab welchem Einkommen ist der Freibetrag günstiger als das Kindergeld?

Das hängt am Grenzsteuersatz, nicht an einer festen Einkommensgrenze. In der vereinfachten Modellrechnung für 2026 liegt der Gleichstand bei rund 31,9 %, weil 3.108 € Kindergeld im Jahr gegen 9.756 € Freibetrag stehen.

Bekomme ich Kindergeld und Kinderfreibetrag zusammen?

Nein. Werden die Freibeträge abgezogen, erhöht sich die Steuer um den Kindergeldanspruch. Als Vorteil bleibt die Differenz.

Muss ich die Erhöhung des Kindergelds 2026 neu beantragen?

Nein. Wer bereits Kindergeld bekommt, muss nichts tun. Das Kindergeld ist an die Freibeträge gekoppelt: Werden sie angehoben, steigt es entsprechend, kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Die Familienkasse passt den Betrag deshalb automatisch auf 259 € an.

Wer bekommt das Kindergeld bei getrennten Eltern?

Nur ein Berechtigter. Nach § 64 Abs. 2 EStG ist das, wer das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Lebt das Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern, bestimmen sie selbst, wer das Kindergeld bekommt.

Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld für ein Kind in Ausbildung?

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (§ 32 Abs. 4 EStG). Nach einer ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium nur, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht; bis zu 20 Wochenstunden, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein Minijob sind unschädlich.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  1. Einkommensteuergesetz, § 31 (Familienleistungsausgleich) – § 31 EStG (Oktober 2026)
  2. Einkommensteuergesetz, § 32 (Kinder, Freibeträge für Kinder) – § 32 Abs. 3, 4 und 6 EStG (Fassung ab 01.01.2026 (Steuerfortentwicklungsgesetz, BGBl. 2024 I Nr. 449))
  3. Einkommensteuergesetz, § 64 (Zusammentreffen mehrerer Ansprüche) – § 64 EStG (Oktober 2026)
  4. Einkommensteuergesetz, § 66 (Höhe des Kindergeldes) – § 66 Abs. 1 EStG (Fassung ab 01.01.2026)
  5. Deutscher Bundestag: Bundestag erhöht Kindergeld und Steuerfreibeträge (Steuerfortentwicklungsgesetz) – Steuerfortentwicklungsgesetz, beschlossen 19.12.2024 (19.12.2024)
  6. Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld steigt 2026 – Familienkasse (2026)

Änderungshistorie

  • 08.10.2026Beitrag erstellt (Entwurf).
  • 09.10.2026Fachliche Prüfung eingearbeitet.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte erteilt dein Finanzamt.

Sven SchillingFachlich geprüft
Fachlich geprüft von

Sven Schilling

Steuerexperte
  • Diplom-Kaufmann (FH)
  • Über 30 Jahre Erfahrung in Buchhaltung und Steuerkanzleien
  • Vorstand eines Lohnsteuerhilfevereins

Geprüft am 09.10.2026. Bei Gesetzesänderungen wird dieser Beitrag neu geprüft.

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