Zahlst du über deinen Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag, einen Fondssparplan oder eine Beteiligung ein, kann dir der Staat dafür eine Arbeitnehmer-Sparzulage zahlen. Den Antrag stellst du beim Finanzamt – mit taxtastic kostenlos, ohne eine ganze Steuererklärung.
1. Du gibst deine persönlichen Daten, deine Steuer-Identifikationsnummer und deine Bankverbindung an.
2. Wir prüfen deinen Antrag mit der Software der Finanzverwaltung.
3. Du übermittelst ihn – kostenlos. Die Beträge deiner Verträge meldet dein Anlageinstitut selbst an das
Finanzamt, du musst sie nicht eintragen.
Die Sparzulage gibt es nur, wenn du deinem Anlageinstitut – etwa deiner Bausparkasse oder Fondsgesellschaft – erlaubt hast, deine vermögenswirksamen Leistungen elektronisch an das Finanzamt zu melden, und ihm dabei deine Steuer-Identifikationsnummer mitgeteilt hast. Ohne diese Einwilligung kann der Antrag nicht gestellt werden. Fehlt sie, hol sie bei deinem Institut nach – spätestens bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Jahr, in dem du angelegt hast.
Ob dein Einkommen unter der Grenze für die Sparzulage liegt, lässt sich erst aus vollständigen Angaben prüfen. Dein Antrag wird trotzdem übermittelt – die endgültige Prüfung nimmt das Finanzamt vor.
Gibst du später weitere Einkünfte oder Ausgaben an, wird daraus eine Einkommensteuererklärung – dann gilt der normale Preis.