Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker: 20 % Ermäßigung
Putzhilfe, Gartenpflege, Maler: Für Arbeiten im eigenen Haushalt mindert das Finanzamt die Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen. Nicht das Einkommen, die Steuer selbst. Die Deckel liegen bei 510 €, 4.000 € und 1.200 €. Rechnung. Überweisung. Fertig.
Nach § 35a EStG mindern sich 20 Prozent der Aufwendungen direkt die Einkommensteuer: bei Minijobs im Haushalt bis 510 Euro, bei haushaltsnahen Dienstleistungen bis 4.000 Euro, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro. Berücksichtigt werden nur Arbeitskosten. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistenden. Barzahlung genügt nicht.
- § 35a EStG mindert die tarifliche Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen, nicht das Einkommen.
- Die Höchstbeträge der Ermäßigung liegen bei 510 € (Minijob im Haushalt), 4.000 € (haushaltsnahe Dienstleistungen) und 1.200 € (Handwerkerleistungen). Sie gelten nebeneinander, zusammen also bis zu 5.710 € im Jahr.
- Bei Dienstleistungen und Handwerkern zählen nur Arbeitskosten, kein Material.
- Es braucht eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistenden.
- Mieter können Anteile aus der Nebenkostenabrechnung geltend machen.
Steuerermäßigung statt Abzug: Was ist der Unterschied?
Bei § 35a EStG wird kein Betrag vom Einkommen abgezogen. Stattdessen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um sonstige Steuerermäßigungen, um 20 % der begünstigten Aufwendungen. Ein Betrag von 500 € Ermäßigung senkt die Steuer also um 500 €, unabhängig davon, wie hoch der persönliche Steuersatz ist.
Dafür gibt es Deckel. Jeder der drei Bereiche hat einen eigenen Höchstbetrag für die Ermäßigung, und die drei Höchstbeträge gelten nebeneinander. Wer alle drei Bereiche ausschöpft, kommt im Jahr auf bis zu 510 € + 4.000 € + 1.200 € = 5.710 € Ermäßigung.
Tarifliche Einkommensteuer – Die Steuer, die sich aus dem zu versteuernden Einkommen und dem Steuertarif ergibt, bevor Ermäßigungen wie diese abgezogen werden.
Minijob im Haushalt
20 %, max. 510 €Gilt auf Antrag für geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt (§ 35a Abs. 1 EStG).
Haushaltsnahe Dienstleistungen
20 %, max. 4.000 €Etwa Reinigung, Gartenpflege, Betreuung im Haushalt (§ 35a Abs. 2 EStG).
Handwerkerleistungen
20 %, max. 1.200 €Renovierung, Erhaltung und Modernisierung, nur Arbeitskosten (§ 35a Abs. 3 EStG).
So wird die Ermäßigung berechnet
Die Deckel greifen bei Arbeitskosten von 2.550 € (Minijob, H = 510 €), 20.000 € (Dienstleistungen, H = 4.000 €) und 6.000 € (Handwerker, H = 1.200 €).
Was zählt als haushaltsnahe Dienstleistung?
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die sonst Mitglieder des Haushalts selbst erledigen. Die Finanzverwaltung nennt als Beispiele die Zubereitung von Mahlzeiten, die Fensterreinigung, das Waschen und Bügeln von Wäsche, die Gartenpflege wie Rasenmähen und Heckeschneiden sowie die Umzugshilfe durch Privatpersonen.
Auch die Betreuung und Pflege eines Haustiers zählt, soweit sie in deinem Haushalt stattfindet, etwa Fellpflege, Ausführen und Reinigungsarbeiten. Eine Tierpension zählt nicht, weil die Leistung dort außerhalb deines Haushalts erbracht wird.
Leistungen jenseits der Grundstücksgrenze können begünstigt sein, wenn sie in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Haushalt erbracht werden und ihm dienen. Deshalb zählen Straßenreinigung und Winterdienst auf dem Gehweg, auf der Fahrbahn nicht.
Ein Hausnotrufsystem zählt nur im Rahmen des betreuten Wohnens in einer Seniorenwohneinrichtung. Bei einem Au-pair können 50 % der Gesamtaufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt werden, wenn der Umfang der Einzelleistungen nicht nachgewiesen wird.
Auch Pflege- und Betreuungsleistungen sind einbezogen (§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG). Ein Pflegegrad oder eine Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist nicht nötig. Es genügt, dass Dienstleistungen zur Grundpflege, also Körperpflege, Ernährung und Mobilität, oder zur Betreuung in Anspruch genommen werden. Die Ermäßigung steht auch Angehörigen zu, die für die Pflege aufkommen, wenn sie im eigenen Haushalt oder im Haushalt der gepflegten Person stattfindet. Sie gilt je Haushalt: Werden zwei Personen in einem Haushalt gepflegt, gibt es sie nur einmal. Bei Heimunterbringung oder dauernder Pflege zählen nur die haushaltsähnlichen Dienstleistungsanteile, die über die reinen Unterbringungskosten hinausgehen.
Leistungen der Pflegeversicherung, die zweckgebunden für Pflege und Betreuung gezahlt werden, werden abgezogen, etwa Pflegesachleistungen und der Kostenersatz für zusätzliche Betreuungsleistungen. Das Pflegegeld wird nicht abgezogen, weil es nicht zweckgebunden für professionelle Pflegedienste bestimmt ist. Nimmt die gepflegte Person einen Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch, scheidet die Ermäßigung für diese Pflegeaufwendungen bei ihr aus. Frisör- und Kosmetikleistungen sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen, auch wenn sie im Haushalt erbracht werden; als Pflegeleistung zählen sie nur, wenn sie im Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufgeführt sind.
Die Leistung muss in einem Haushalt in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum erbracht werden.
Was zählt als Handwerkerleistung?
Handwerkerleistungen sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im Haushalt. Nach dem Merkblatt der Finanzverwaltung zählen dazu Arbeiten an Wänden, Dach und Fassade, Reparaturen an Türen, Fenstern und Bodenbelägen, Arbeiten an Heizungs- und Installationsanlagen, die Modernisierung von Bad und Küche, die Reparatur von Haushaltsgeräten, die Gartengestaltung sowie An- und Ausbauten.
Auch Wartungs- und Prüfarbeiten zählen, selbst wenn nichts kaputt ist, etwa die Wartung von Heizung, Aufzug oder Feuerlöschern, die Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen oder die Beprobung des Trinkwassers. Das gilt auch, wenn der Handwerker darüber eine Bescheinigung für amtliche Zwecke ausstellt, und auch dann, wenn eine Reparatur nicht unmittelbar folgt oder ein anderer Betrieb sie ausführt. Der Schornsteinfeger zählt deshalb vollständig, Kehrarbeiten ebenso wie Mess- und Überprüfungsarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau. Nicht begünstigt sind dagegen Tätigkeiten, die der Wertermittlung dienen, die Erstellung eines Energiepasses und Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer Finanzierung.
Das beauftragte Unternehmen muss nicht in die Handwerksrolle eingetragen sein. Auch Kleinunternehmer oder die öffentliche Hand können begünstigte Handwerkerleistungen erbringen.
Begünstigt sind die Arbeitskosten einschließlich Maschinen- und Fahrtkosten und der darauf entfallenden Umsatzsteuer.
Neubaumaßnahmen sind nicht begünstigt. Dazu zählen alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung. Schaffst du dagegen in einem vorhandenen Haushalt neue Wohn- oder Nutzfläche, etwa durch einen Dachgeschoss- oder Kellerausbau oder einen Anbau, ist das begünstigt. Ob es sich steuerlich um Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand handelt, spielt keine Rolle, und auch eine Erhöhung des Gebrauchswerts der Immobilie schließt die Ermäßigung nicht aus.
Nicht begünstigt sind Maßnahmen, für die eine öffentliche Förderung mit zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschuss in Anspruch genommen wurde. Der Ausschluss gilt je Einzelmaßnahme, dann aber vollständig: auch für den Teil der Aufwendungen, der sich in der Förderung nicht auswirkt, etwa weil er den Förderhöchstbetrag übersteigt. Eine Aufteilung, um für einen Teil doch die Ermäßigung zu bekommen, ist nicht möglich. Wird nur eine von mehreren Maßnahmen gefördert, bleiben die anderen begünstigt: Bei einer geförderten Heizungsanlage und einer nicht geförderten Wärmedämmung gibt es die Ermäßigung für die Dämmung.
Ausbau im Bestand oder Neubau?
| Maßnahme | Im vorhandenen Haushalt | Im Rahmen eines Neubaus |
|---|---|---|
| Dachgeschossausbau | Arbeitskosten begünstigt | nicht begünstigt |
| Kellerausbau | Arbeitskosten begünstigt | nicht begünstigt |
| Carport, Terrassenüberdachung | Arbeitskosten begünstigt | nicht begünstigt |
| Fertiggarage | Arbeitskosten begünstigt | nicht begünstigt |
| Gartengestaltung und Außenanlagen | Arbeitskosten begünstigt | nicht begünstigt |
Materialkosten sind in keinem Fall begünstigt. Stand Oktober 2026.
Modellrechnung: Handwerkerrechnung über 3.500 €
- Stand Oktober 2026
- Rechnung über 3.500 € inklusive Umsatzsteuer, Zahlung per Überweisung
- Davon Arbeitskosten (inklusive Fahrt- und Maschinenkosten) 2.500 €, Material 1.000 €
- Es sind keine weiteren Handwerkerleistungen im selben Jahr angefallen
| Rechnungsbetrag | 3.500 € |
| Abzüglich Material | − 1.000 € |
| Begünstigte Arbeitskosten | 2.500 € |
| × 20 % | 500 € |
| Höchstbetrag Handwerkerleistungen | 1.200 € |
| Ermäßigung der Einkommensteuer | 500 € |
500 € liegen unter dem Deckel von 1.200 €, der Betrag wird voll berücksichtigt. Der Deckel greift erst ab Arbeitskosten von 6.000 € im Jahr.
Modellrechnung: Wenn der Deckel greift
- Stand Oktober 2026
- Handwerkerleistungen im Jahr: Arbeitskosten insgesamt 7.000 €, alle per Überweisung gezahlt
- Keine weiteren Handwerkerleistungen im selben Jahr
| Arbeitskosten | 7.000 € |
| × 20 % | 1.400 € |
| Höchstbetrag Handwerkerleistungen | 1.200 € |
| Ermäßigung der Einkommensteuer | 1.200 € |
Ab 6.000 € Arbeitskosten ist der Deckel erreicht. Die übrigen 1.000 € Arbeitskosten bleiben ohne Wirkung.
Was gilt für den Minijob im Haushalt?
Für eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 %, höchstens um 510 € (§ 35a Abs. 1 EStG). Begünstigt sind nach dem Merkblatt der Finanzverwaltung das Arbeitsentgelt, die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, die Pauschsteuer, die Umlagen U1 und U2 sowie die Unfallversicherungsbeiträge. Als Nachweis dient die jährliche Bescheinigung der Minijob-Zentrale.
Nur Arbeitskosten, nur unbar: Was gilt für den Nachweis?
Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen verlangt das Gesetz eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers (§ 35a Abs. 5 EStG). Bargeld zählt nicht. Die Arbeitskosten müssen in der Rechnung gesondert ausgewiesen sein. Bei Pauschalen für Wartung oder Reinigung dürfen sie mit dem kalkulatorischen Anteil angegeben werden, der Anteil muss aber aus einer Anlage zur Rechnung hervorgehen. Die Umsatzsteuer, die auf die Arbeitskosten entfällt, muss nicht gesondert ausgewiesen sein. Abschlagszahlungen zählen nur, wenn eine entsprechende Aufteilung vorgenommen wurde und eine Rechnung vorliegt.
Die Belege müssen nach dem Merkblatt nicht mit der Erklärung eingereicht werden. Das Finanzamt kann sie anfordern.
Belege, die vorliegen sollten
- Rechnung mit gesondert ausgewiesenen Arbeitskosten
- Kontoauszug oder Überweisungsbeleg mit Zahlung auf das Konto des Leistenden
- Bei Minijob im Haushalt: Bescheinigung der Minijob-Zentrale
- Für Mieter: Nebenkostenabrechnung; für Wohnungseigentümer: Jahresbescheinigung des Verwalters
Was zählt zu den Arbeitskosten?
| Zählt mit | Zählt nicht mit |
|---|---|
| Arbeitslohn des Handwerkers | Material und gelieferte Waren, etwa Fliesen, Tapeten, Farbe |
| Maschinenkosten | Reparaturen in der Werkstatt des Reparaturbetriebs |
| Fahrtkosten | Müllabfuhr und Entsorgung außerhalb des Haushalts |
| Umsatzsteuer auf die Arbeitskosten | Straßenreinigung und Winterdienst auf der Fahrbahn |
| Straßenreinigung und Winterdienst auf dem Gehweg | Erschließung einer Straße und Ausbau des allgemeinen Versorgungsnetzes |
Quelle: Merkblatt der Finanzverwaltung zu § 35a EStG (Niedersachsen) und die maßgebende Verwaltungsanweisung zu § 35a EStG in der geänderten Fassung. Stand Oktober 2026.
Können Mieter die Ermäßigung nutzen?
Ja. Mieter können Nebenkostenanteile geltend machen. Als Nachweis genügt die Nebenkostenabrechnung. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften genügt zur Aufteilung eine Jahresbescheinigung des Verwalters. Wohnungseigentümer profitieren auch dann, wenn Gemeinschaft oder Verwalter Auftraggeber ist.
Was geht nicht?
Ausgeschlossen sind Aufwendungen, die schon als Betriebsausgaben oder Werbungskosten, als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt sind. Das gilt auch für Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt, können sie die Höchstbeträge insgesamt nur einmal ausschöpfen. Mehrere Haushalte, etwa Wohnung und Ferienwohnung, lösen den Höchstbetrag ebenfalls nur einmal aus.
Ermäßigung, nicht Auszahlung
Die Ermäßigung mindert die tarifliche Einkommensteuer. Fällt keine Einkommensteuer an, gibt es nichts, was sich mindern lässt. Der nicht genutzte Teil ist endgültig verloren: Eine negative Einkommensteuer gibt es nicht, und er lässt sich weder ins Vorjahr zurück- noch in Folgejahre vortragen.
Kurz gefragt, kurz geantwortet.
Kann ich die Hundebetreuung absetzen?
Ja, soweit sie in deinem Haushalt stattfindet — Fellpflege, Ausführen, Reinigungsarbeiten zählen als haushaltsnahe Dienstleistung. Eine Tierpension nicht, weil die Leistung dort außerhalb deines Haushalts erbracht wird.
Zählt der Schornsteinfeger?
Ja, und zwar vollständig: Kehrarbeiten ebenso wie Mess- und Überprüfungsarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau. Dass der Schornsteinfeger eine Bescheinigung für amtliche Zwecke ausstellt, ändert daran nichts. Begünstigt sind die Arbeitskosten als Handwerkerleistung.
Gilt die Ermäßigung auch für Mieter?
Ja. Nebenkostenanteile sind begünstigt, als Nachweis genügt die Nebenkostenabrechnung. Bei Wohnungseigentum genügt eine Jahresbescheinigung des Verwalters.
Gilt die Ermäßigung auch für Pflege und Heimunterbringung?
Ja. Pflege- und Betreuungsleistungen zählen, ein Pflegegrad ist nicht nötig. Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung werden abgezogen, das Pflegegeld nicht. Bei Heimunterbringung zählen nur die haushaltsähnlichen Dienstleistungsanteile, nicht die reinen Unterbringungskosten (§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG).
Was gilt bei einem Umzug?
Hast du für den Umzug schon eine Wohnung oder ein Haus gemietet oder gekauft, gehört es zu deinem Haushalt, wenn du tatsächlich dorthin umziehst. Renovierungsarbeiten beim Auszug zählen noch, wenn sie in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Umzug stehen. Beginn und Ende richten sich bei Miete nach dem vereinbarten Mietbeginn oder dem Kündigungszeitpunkt, bei Kauf nach dem Übergang von Nutzen und Lasten; im Zweifel zählt das Übergabeprotokoll.
Was passiert, wenn meine Steuer niedriger ist als die Ermäßigung?
Der Rest verfällt. Eine negative Einkommensteuer gibt es nicht, und der nicht genutzte Teil lässt sich weder ins Vorjahr zurück- noch in Folgejahre vortragen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Einkommensteuergesetz, § 35a (Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen) – § 35a EStG (Fassung JStG 2024, gültig ab 01.01.2025)
- Einkommensteuergesetz, § 10 Abs. 1 Nr. 5 (Abgrenzung Kinderbetreuungskosten) – § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG (Fassung ab 01.01.2025)
- Merkblatt: Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- und Handwerkerleistungen – Landesamt für Steuern Niedersachsen, Merkblatt zu § 35a EStG (nennt BMF-Schreiben vom 09.11.2016, maßgebend in der geänderten Fassung) (abgerufen Oktober 2026)
- Häufige Fragen (FAQ) des Landesamts für Steuern Niedersachsen – Finanzverwaltung Niedersachsen (abgerufen Oktober 2026)
Änderungshistorie
- 08.10.2026Beitrag erstellt (Entwurf).
- 09.10.2026Fachliche Prüfung eingearbeitet.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte erteilt dein Finanzamt.
Fachlich geprüftSven Schilling
Steuerexperte- Diplom-Kaufmann (FH)
- Über 30 Jahre Erfahrung in Buchhaltung und Steuerkanzleien
- Vorstand eines Lohnsteuerhilfevereins
Geprüft am 09.10.2026. Bei Gesetzesänderungen wird dieser Beitrag neu geprüft.
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