Arbeitsweg, Homeoffice, Arbeitsmittel, Fortbildung, Vermietung oder Rente: Werbungskosten senken deine steuerpflichtigen Einkünfte, wenn sie mit deinen Einnahmen zusammenhängen. Hier bekommst du Regeln, Pauschalen, Rechner und Sonderfälle — ohne Steuerdeutsch.
Das Gesetz definiert Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Entscheidend ist also nicht, ob etwas „für die Arbeit praktisch“ ist — sondern ob ein ausreichender Zusammenhang mit einer steuerpflichtigen Einkunftsart besteht.
Arbeitsweg, Arbeitsmittel, Fortbildung oder Finanzierungskosten einer vermieteten Immobilie können Werbungskosten sein, wenn der steuerliche Zusammenhang passt.
Arbeitnehmer bekommen 1.230 € automatisch. Erst höhere tatsächliche Kosten verdrängen den Pauschbetrag. Der Pauschbetrag ist keine Erstattung von 1.230 €.
Werbungskosten gibt es auch bei Vermietung, Renten und anderen Überschusseinkünften. Für Kapitalvermögen gelten Sonderregeln. Selbstständige haben Betriebsausgaben.
Wird berücksichtigt, wenn keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden.
Dazu kommen unter anderem Fortbildung, Reisekosten, Umzug und doppelte Haushaltsführung.
Beitragszahlungen an Gewerkschaften werden neben dem Pauschbetrag berücksichtigt.
Schuldzinsen können Werbungskosten sein, wenn das Darlehen wirtschaftlich der Vermietung zugeordnet ist.
Abschreibung und bestimmte Erhaltungsaufwendungen mindern die Einkünfte aus Vermietung.
Zum Beispiel Grundsteuer, bestimmte Versicherungen und weitere objektbezogene Aufwendungen.
Für Werbungskosten gilt ein Pauschbetrag von insgesamt 102 € bei den dort erfassten Einnahmen.
Bei Versorgungsbezügen aus nichtselbstständiger Arbeit gilt ebenfalls ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 €.
Stehen höhere Aufwendungen direkt mit diesen Einnahmen in Zusammenhang, kann der Einzelfall anders aussehen.
Bei privaten Einkünften aus Kapitalvermögen wird dieser Betrag angesetzt.
Zusammen veranlagte Ehegatten erhalten einen gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 2.000 €.
§ 20 Abs. 9 EStG ersetzt den tatsächlichen Werbungskostenabzug grundsätzlich durch den Sparer-Pauschbetrag. Ausnahmen gibt es, wenn die Erträge der tariflichen Einkommensteuer unterliegen.
Bei Gewinneinkünften sind betrieblich veranlasste Aufwendungen Betriebsausgaben.
Homeoffice, Arbeitsmittel oder Fahrten können trotzdem abziehbar sein — nur unter der richtigen steuerlichen Kategorie.
Für Betriebsausgaben gelten teilweise andere Abzugsverbote, Aufzeichnungspflichten und Zuordnungsregeln.
Der Rechner berücksichtigt die Entfernungspauschale, die Homeoffice-Tagespauschale, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und die Sonderregel für Gewerkschaftsbeiträge ab 2026.
Vereinfachter Arbeitnehmer-Check. Er berechnet Werbungskosten — nicht deine endgültige Steuererstattung.
Relevant bei öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als die Entfernungspauschale.
Ab 2026 werden Gewerkschaftsbeiträge neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt.
Vereinfachter Rechner für Arbeitnehmer. Keine Steuerberechnung. Arbeitgebererstattungen, Sonderfälle und individuelle Zuordnungen können das Ergebnis verändern.
Für das Steuerjahr 2025 gelten 0,30 € je vollem Entfernungskilometer für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. km — jeweils je tatsächlichem Arbeitstag. Grundsätzlich zählt die einfache Strecke zur ersten Tätigkeitsstätte. Ausblick: Ab dem Steuerjahr 2026 entfällt die Staffelung, dann gelten 0,38 € ab dem ersten Kilometer.
Pendlerpauschale 2026 berechnen arrow_forward6 € pro Kalendertag, an dem die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, maximal 1.260 € im Jahr. Arbeitsmittel sind davon nicht abgegolten.
Homeoffice-Pauschale im Detail arrow_forwardWerkzeuge, typische Berufskleidung oder Technik können Werbungskosten sein. Bei selbstständig nutzbaren Arbeitsmitteln gilt die GWG-Grenze von 800 € netto; bei 19 % Umsatzsteuer entspricht das 952 € brutto. Für Computerhardware und Software kann eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.
Fortbildung im erlernten Beruf, berufliche Umschulung und ein weiteres Studium können Werbungskosten sein. Für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium außerhalb eines Dienstverhältnisses gelten andere Regeln.
Beruflich veranlasste Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten können abziehbar sein. Für Verpflegungsmehraufwand gelten im Inland 14 € beziehungsweise 28 € je nach Abwesenheitsdauer und Reisetag.
Bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung können notwendige Mehraufwendungen abziehbar sein. Unterkunftskosten sind 2026 im Inland auf 1.000 € monatlich und im Ausland grundsätzlich auf 2.000 € monatlich begrenzt.
Ein beruflich veranlasster Wohnungswechsel kann Werbungskosten auslösen. Erstattet der Arbeitgeber die Kosten steuerfrei, ist ein doppelter Werbungskostenabzug insoweit ausgeschlossen.
Der berufliche Anteil von Telefon- und Internetkosten ist abziehbar. Als Vereinfachung können bei typischer beruflicher Nutzung ohne Einzelnachweis bis zu 20 % des Rechnungsbetrags, höchstens 20 € monatlich, anerkannt werden.
Nicht erstattete Kosten einer Stellensuche können Werbungskosten sein — zum Beispiel Porto, Kopien, Telefon oder Reisekosten zum Vorstellungsgespräch. Der Bewerbungserfolg ist dafür nicht entscheidend.
Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden können Werbungskosten sein. Gewerkschaftsbeiträge werden ab 2026 ausdrücklich neben den Pauschbeträgen berücksichtigt.
Typische Berufskleidung kann abziehbar sein. Normale bürgerliche Kleidung bleibt grundsätzlich privat — auch wenn du sie fast nur bei der Arbeit trägst.
Steuerfreie Arbeitgebererstattungen schließen den Werbungskostenabzug für denselben Aufwand aus. Abziehbar ist nur, was wirtschaftlich bei dir hängen bleibt.
Bei Vermietung und Verpachtung können unter anderem wirtschaftlich zugeordnete Schuldzinsen, AfA und bestimmte Erhaltungsaufwendungen abziehbar sein. Schon vor dem ersten Mieteingang können unter Voraussetzungen vorweggenommene Werbungskosten entstehen.
Mehr zu Vermietung & Anlage V arrow_forwardFür die in § 22 Nr. 1, 1a und 5 EStG genannten Einnahmen gilt ein Werbungskosten-Pauschbetrag von insgesamt 102 €. Bei Versorgungsbezügen aus nichtselbstständiger Arbeit gilt ebenfalls ein 102-€-Pauschbetrag.
Mehr zur Steuererklärung für Rentner arrow_forwardHier gilt eine Sonderregel: Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 € beziehungsweise 2.000 € bei Zusammenveranlagung. Bei den meisten Kapitalerträgen ist der Abzug tatsächlicher Werbungskosten daneben ausgeschlossen.
Anders ist es, wenn die Kapitalerträge nicht der Abgeltungsteuer, sondern der tariflichen Einkommensteuer unterliegen. Dann können tatsächliche Werbungskosten abziehbar sein — zum Beispiel bei einer Beteiligung von mindestens 10 % an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft, bei einer Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter oder aus partiarischen Darlehen sowie bei Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, etwa einem privaten Darlehen.
Mehr für Kapitalanleger arrow_forwardRechnungen, Tickets, Aufzeichnungen zu Homeoffice-Tagen oder beruflichen Reisen helfen, wenn das Finanzamt später nachfragt.
Arbeitnehmer: Anlage N. Doppelte Haushaltsführung: eigene Anlage N-Doppelte Haushaltsführung. Vermieter: Anlage V. Selbstständige: Betriebsausgaben statt Werbungskosten.
Nach ELSTER-Grundsätzen musst du Belege grundsätzlich nicht automatisch mit der Einkommensteuererklärung einreichen. Das Finanzamt kann sie aber anfordern.
1.230 € bekommst du nicht ausgezahlt. Der Betrag reduziert die steuerpflichtigen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Für denselben Tag gelten gesetzliche Konkurrenzregeln. Büro- und Homeoffice-Tage deshalb sauber dokumentieren.
Steuerfrei erstattete Aufwendungen dürfen grundsätzlich nicht noch einmal als Werbungskosten abgezogen werden.
Ein Anzug bleibt regelmäßig privat. Abziehbar ist typische Berufskleidung, nicht bloß Kleidung, die du beruflich trägst.
Fortbildung, Umschulung und Zweitstudium können Werbungskosten sein. Für Erstausbildung und Erststudium gelten besondere Grenzen.
Bei mehreren Einkunftsarten müssen gemischte Kosten sachgerecht zugeordnet oder aufgeteilt werden.
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