Pflichtabgabe bis 31. Juli 2026. Freiwillig bis zu 4 Jahre rückwirkend. Und falls die Frist schon weg ist — es gibt einen Ausweg.
Wähle deine Situation. Sieh sofort, was für dich gilt.
0,38 €/km (ab 2026) für jeden Arbeitstag. Ab km 1, nicht erst ab km 21.
6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr. Kein Nachweis nötig.
Laptop, Schreibtisch, Headset, Fachliteratur — alles absetzbar.
Freiwillig: bis 31.12.2029
Automatisch berechnet. Wie viel deiner Rente steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.
20 % der Lohnkosten bis 1.200 € Steuerersparnis.
Medikamente, Arztbesuche, Brillen — wenn über der zumutbaren Belastung.
Grundfreibetrag 2025. Darunter: meist keine Pflicht.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung direkt aus deinen Angaben erstellt.
Katalogberufe (§ 18 EStG) sind gewerbesteuerfrei. Wir prüfen das automatisch.
Anteilige Miete, Internet, Strom absetzbar.
Mit Steuerberater: 28. Feb. 2027
Studienkosten als Werbungskosten — auch ohne Einkommen. Das Finanzamt trägt den Verlust vor.
Für Steuerjahr 2022 gilt die Frist nur noch bis Ende 2026. 3.180 € Verlustvortrag verschenkt man nicht.
Danach ist das Geld weg.
20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuer — bis 1.200 € pro Jahr.
2 % vor 2023, 3 % ab 2023. Plus Kreditzinsen und Nebenkosten (Anlage V).
Eigennutzer ohne Pflicht: freiwillig, 4 Jahre
Das Finanzamt setzt in der Regel eine Nachfrist. Wer von sich aus abgibt — auch verspätet — kommt meist mit einer Mahnung davon, wenn es das erste Mal ist.
Lieber zu spät abgeben als gar nicht. Das Finanzamt schätzt sonst selbst — immer zu deinen Ungunsten.
Gibst du nichts ab, schätzt das Finanzamt dein Einkommen — immer höher als nötig.
Formlos per Brief oder ELSTER. In den meisten Fällen wird sie gewährt.
In 20 Minuten mit taxtastic. Der Verspätungszuschlag (0,25 %/Monat) ist meist kleiner als deine Erstattung.
Kein Download. Kein Zertifikat. Kein Steuerberater.
Für freiwillige Abgaben gilt die 4-Jahres-Frist. Für Pflichtveranlagungen kann das Finanzamt bis zu 10 Jahre zurückgehen.
Die Frist für das Steuerjahr 2025 ist der 31. Juli 2026. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat bis zum 28. Februar 2027 Zeit. Bei freiwilliger Abgabe gilt die 4-Jahres-Frist — also bis Ende 2029.
Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen: 0,25 % der Steuerschuld pro Monat, mindestens 25 €. In der Praxis erhalten Erstmacher zunächst eine Mahnung. Wer gar nicht abgibt, riskiert eine Schätzung — die ist fast immer schlechter als deine eigene Erklärung.
Freiwillige Erklärungen können 4 Jahre rückwirkend eingereicht werden. Also bis Ende 2026 noch für 2022, 2023, 2024 und 2025. Bei Pflichtveranlagung kann das Finanzamt bis zu 10 Jahre zurückgehen.
Das hängt von deiner Rentenhöhe ab. Liegt deine Gesamtrente über dem Grundfreibetrag (2025: 11.784 €) und dem Rentenfreibetrag, besteht Abgabepflicht. Der kostenlose Renten-Steuercheck auf taxtastic zeigt es dir in unter einer Minute.
Für freiwillige Abgaben gilt die 4-Jahres-Frist. Für das Steuerjahr 2025 hast du bis Ende 2029 Zeit. Für das Steuerjahr 2022 läuft die Frist bereits Ende 2026 ab.
Nein. Nur wenn du einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragst, verlängert sich die Pflicht-Frist auf den 28. Februar des übernächsten Jahres.
Bei der Pflichtveranlagung bist du gesetzlich verpflichtet abzugeben — die Frist ist der 31. Juli. Bei der freiwilligen Abgabe hast du 4 Jahre Zeit. Wer zur Pflichtveranlagung gehört, bestimmt sich nach Einkommensart, Steuerklasse und Nebeneinkünften.
Ja. taxtastic unterstützt Steuererklärungen bis zu 10 Jahre rückwirkend. Für jedes Steuerjahr wird eine separate Erklärung erstellt und direkt per ELSTER übermittelt.
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Bis zu 10 Jahren rückwirkend
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